Am 11. August hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Version des aktuellen Arbeitsprogramms 2023 des Europäischen Innovationsrats (EIC) angenommen. Das Arbeitsprogramm enthält nun mehr Details zu zwei Coordination and Support Actions (CSAs), auf die man sich seit Dienstag, den 16. August, bewerben kann: das „Next generation innovation talents scheme“ und ein Business Acceleration Service (BAS) mit der Bezeichnung „Financial Support to access services from Ecosystem Partners“.
Das „Next generation innovation talents scheme“ soll Nachwuchsforschende aus EIT (Europäische Institut für Innovation und Technologie), Pathfinder, ERC (Europäischer Forschungsrat) oder aus Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen (MSCA) finanzierten Projekten die Möglichkeit bieten, für drei bis sechs Monate in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die vom EIC und EIT finanziert werden, zu forschen und zu arbeiten. Das Programm soll zunächst zwei Jahre dauern. Organisationen, die an der Durchführung der CSA interessiert sind, können sich bis zum 4. Oktober als Einzelantragstellende oder als Konsortium bewerben. Die CSA wird 100 Prozent aller direkten Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4 Mio. EUR finanzieren.
Die finanzielle Unterstützung des BAS „Financial Support to access services from Ecosystem Partners“ soll einen Teil der Kosten für Dienstleistungen abdecken, die von ausgewählten Partnern aus Europa und der ganzen Welt angeboten werden. Sie sollen die vom EIC Geförderten dazu ermutigen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um spezifische Bedürfnisse in Bezug auf sektorales Wissen, Netzwerke, Forschungs- und Innovationsinfrastruktur, Zugang zu Märkten oder Unternehmensentwicklung abzudecken. Die Unterstützung soll in Form von Pauschalbeträgen im Rahmen einer ständig offenen Ausschreibung angeboten werden. Organisationen, die daran interessiert sind, die CSA für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren durchzuführen, können sich bis zum 14. November bewerben. Die Förderung beträgt bis zu 4,5 Mio. EUR.
Desweiteren hat die Europäische Kommission ihren Leitfaden zu Co-funding-Mechanismen in Horizont Europa zu nicht förderfähigen Drittstaaten aktualisiert. Grundsätzlich können Einrichtungen aus der ganzen Welt am EU-Forschungsrahmenprogramm teilnehmen. Viele industrialisierte Länder außerhalb der Europäischen Union und den an Horizont Europa assoziierten Staaten erhalten jedoch im Regelfall keine EU-Förderung und müssen die Kosten einer Projektbeteiligung anderweitig decken. Einige Drittstaaten stellen Co-funding, d.h. eigene Forschungs- und Innovationsmittel bereit, um die Beteiligung ihrer Forschungseinrichtungen und Firmen an Horizont Europa zu finanzieren.
Dabei beziehen sich die Co-funding-Mechanismen jeweils auf unterschiedliche Wissenschaftsbereiche, die von den Staaten priorisiert werden. Antragstellende aus den Drittstaaten müssen die nationalen Fördermittel für Horizont Europa gesondert beantragen und werden gebeten, mit den betreffenden Förderorganisationen ihres Landes Kontakt aufzunehmen. Der aktualisierte Leitfaden enthält neben zusätzlichen Informationen zu bestimmten Staaten auch eine kurze Einführung in die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in Horizont Europa.
Zum Nachlesen
- EIC: EIC 2023 work programme
- EIC: EIC Work Programme 2023 - amended 11 August 2023
- Europäische Kommission / KoWi (01.08.2023): Horizon Europe: Complementary funding mechanisms in third countries and territories
- KoWi: Internationale Kooperation