Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde am 30. November 2020 die "Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft" verabschiedetet. Die Osnabrücker Erklärung bildet zusammen mit der Skills Agenda der EU Kommission sowie der EU-Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz vom 24. November 2020 die Leitplanken der europäischen Berufsbildungsagenda für die kommenden Jahre und stärkt den europäischen Berufsbildungsraum (Kopenhagen-Prozess).
Um die Umsetzung der gemeinsamen Ziele zu konkretisieren, waren die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende Mai 2022 Nationale Implementierungspläne (NIP) bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Diese dienen unter anderem als Basis für ein europäisches Monitoring, um den Fortschritt in der Erreichung der Ziele zu verfolgen.
Das BMBF entwickelte mit Beteiligung von Sozialpartnern (Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften), Bundesministerien und Länder-Gremien sowie weiteren Institutionen der Berufsbildung den Nationalen Implementierungsplan für Deutschland. Der deutsche Nationale Implementierungsplan adressiert entsprechend dem Konsens der Berufsbildungsakteure in Deutschland fünf Schwerpunkte:
- Integration und Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt
- Ökologische und technologische Transformation der Wirtschaft und der Beitrag einer zukunftsfesten Berufsbildungspolitik
- Digitale Transformation und Berufsbildungsstrategien für einen digitalen Bildungsraum
- Exzellenz der Berufsbildung / höherqualifizierende Berufsbildung als Antwort auf anspruchsvollere Berufs- und Tätigkeitsprofile
- Der europäische Bildungsraum in einer globalisierten Wirtschaft
Den Schwerpunkte sind eine Reihe von Maßnahmen in strukturierten Paketen zugeordnet.
Der Nationale Implementierungsplan ist als Arbeitsplan bis 2025 zu verstehen, der insbesondere bestehende und neue Initiativen, Programme und Leuchtturmprojekte der einzelnen Bundesministerien und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerorganisationen beinhaltet, die zur Umsetzung der übergeordneten Ziele in Deutschland beitragen.