Deutsche Studierende, die ab September 2017 einen Bachelor- oder Masterstudiengang in Großbritannien absolvieren möchte, können sich weiterhin für die staatlichen Finanzierungsmittel bewerben. Das gilt für die gesamte Dauer der Studienzeit - unabhängig vom zwischenzeitlichen BREXIT und seinen Folgen für den Status von EU-Studierenden. In Großbritannien können EU-Studierende demnach weiterhin Bachelor Tuition Fee Loans oder Master Loans aufnehmen, wenn Sie mindestens drei Jahre vor Studienbeginn im Europäischen Wirtschaftsraum gemeldet waren. Zudem können sich EU-Bürger, die die letzten fünf Jahre in Großbritannien gelebt haben, weiterhin für den Undergraduate Maintenance Loan bewerben. Die Zinsen der staatlichen Zuwendungen orientieren sich an der Inflation und sind deshalb sehr niedrig. Mit den Fördermitteln können Studierende die Studiengebühren komplett oder nur zum Teil finanzieren und müssen mit der Rückzahlung erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen (momentan 21.000 GBP - Stand 2016) beginnen.
Britische Regierung sichert Studierenden aus EU-Staaten Förderung für 2017/18 zu
Berichterstattung weltweit
Die britische Regierung hat jetzt für das akademische Jahr 2017/18 eine wichtige Zusicherung für Studierende aus EU-Staaten gegeben: Sie profitieren auch weiterhin von den staatlichen Finanzierungsmitteln.
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IEC – International Education Centre
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