Junge Forscher und Studierende aus Drittstaaten wird in Zukunft die Einreise und der Aufenthalt in der Europäischen Union erleichtert. Nach knapp drei Jahre dauernden Verhandlungen tritt eine neue Richtlinie in Kraft. Ziel der Richtlinie ist, in Zukunft die Einreise und den Aufenthalt von Forschern, Studenten, Praktikanten und Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst aus Nicht-EU-Staaten in der EU zu vereinheitlichen.
Die Mitgliedstaaten müssen diese Regelungen nun innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Bei den Regelungen für die Teilnahme an einem Schüleraustausch, an einem nationalen Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung sind die Mitgliedstaaten frei in ihrer Entscheidung, ob sie auch diese Vorschriften in ihr nationales Recht übernehmen.
Konkrete Verbesserungen betreffen insbesondere die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU: Nach Zulassung durch einen Mitgliedstaat können sich Forscher künftig in jedem anderen Mitgliedstaat für bis zu einem halben Jahr aufhalten, ohne dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen. Bei Studenten, die an grenzüberschreitenden Programmen wie "Erasmus" teilnehmen, gilt dies sogar für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr pro Mitgliedstaat.
Daneben sieht die Richtlinie vor, dass Forscher und Studenten in Zukunft mindestens neun Monate nach ihrem Studien- oder Forschungsabschluss bleiben dürfen, um sich eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Neu ist außerdem, dass Studenten neben ihrem Studium für mindestens 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen dürfen. Die deutsche Regelung (120 Tage im Jahr) geht hierüber aber bereits hinaus. Zusätzlich führt die Richtlinie harmonierte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Praktikanten und Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst ein.