Die Europäische Kommission wird im Europäischen Klimagesetz vom 30. Juni 2021 dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Festlegung eines unionsweiten Klimazwischenziels für 2040 vorzulegen, um die geplante Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen.
Der erste Schritt dieses Prozesses wird eine Kommissionmitteilung sein, deren Veröffentlichung für das erste Quartal 2024 geplant ist. Zur Vorbereitung dieser Mitteilung dient die öffentliche Konsultation. Sie wird in Form eines Fragebogens durchgeführt, dem die Teilnehmenden Positionspapiere und sonstige Informationen beifügen können.
Insbesondere werden auch Forschende sowie akademische Einrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen in der Analyse von Klimaschutzstrategien und in der Analyse von Klimafolgen aufgerufen, einschlägige wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammengefasst wird.
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 23. Juni 2023 möglich.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission: EU-Klimaziel für 2040 - Konsultation
- Europäischer Rat: Maßnahmen der EU gegen den Klimawandel