StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Europäischer Forschungsrat veröffentlicht finales Arbeitsprogramm 2019

Europäischer Forschungsrat veröffentlicht finales Arbeitsprogramm 2019

Berichterstattung weltweit

Der Europäische Forschungsrat hat am 7. September 2018 das finale Arbeitsprogramm mit Informationen zu den Ausschreibungen für 2019 veröffentlicht. Er fördert im Arbeitsprogramm 2019 unter Horizont 2020 mit 2,02 Milliarden Euro exzellente Forschende mit bahnbrechenden Projekten aus allen Wissenschaftsbereichen.

Die bekannten Förderlinien des European Research Council (ERC) werden fortgesetzt: Starting Grants für aufstrebende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (2 - 7 Jahre nach Promotion), Consolidator Grants für Forschende 7 - 12 Jahre nach Promotion, Advanced Grants für etablierte, aktiv forschende Personen und Proof-of-Concept für ERC Grantees, die die Marktfähigkeit ihrer Idee testen möchten. Die ERC Synergy Grants fördern Teams von zwei bis vier vielversprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Antragstellende müssen insbesondere Neuerungen bei den Synergy Grants und den Proof of Concept beachten.

  • Synergy Grants: Neu ist, dass pro Grant auch jeweils einer der Principal Investigators an einer Einrichtung außerhalb der EU oder der Assoziierten Staaten angestellt sein kann. Diese Gasteinrichtung im Drittstaat soll dann auch förderfähig sein.
  • Proof of Concept (PoC): Der PoC wird ausschließlich als fixe Lump Sum in Höhe von 150.000 EUR vergeben. Die Pauschale deckt alle direkten und indirekten Kosten ab. Die Fördersumme wird ausgezahlt, sofern die inhaltlichen Kriterien erfüllt wurden, unabhängig von den tatsächlich im Projektverlauf entstandenen Kosten.
  • Clinical Trainings: Die Zeitfensterverlängerung bei „Clinical Trainings“ (z.B. Facharztausbildung) wurde auf maximal 4 Jahre begrenzt.

Darüber hinaus gibt es kleinere Änderungen:

  • Open Access: Klarstellung, dass Open Access für peer-reviewed Publikationen auch Monographien, Buchkapitel, Ausstellungskataloge oder Promotionsarbeiten umfasst.
  • Erweiterung des Maximalbudgets nur in Ausnahmefällen: Es wurde eingefügt und damit deutlicher gemacht, dass die Erhöhung des Maximalbudgets, z.B. bei Starting Grant von 1,5 Mio. auf 2,0 Mio. EUR nur bei außergewöhnlichen Ausgaben („extraordinary costs“) beantragt werden kann.
  • Vorveröffentlichungen im Track Record: Es wurde klargestellt, dass Vorabdrucke in der Publikationsliste (Track Record) aufgeführt werden können, wenn sie über einen Preprint-Server frei zugänglich sind.
  • Ausnahmen für Erweiterungen des Zeitfensters zur Antragsberechtigung: Es wird klargestellt, dass die Ausnahmezeiten nicht den Zeitraum zwischen Eintreten des Ereignisses (z.B. Beginn der Elternzeit) und Call Deadline überschreiten darf.

Auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle zum Europäischen Forschungsrat sind alle Dokumente abrufbar.

Quelle: Nationale Kontaktstelle Europäischer Forschungsrat Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung

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