StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Horizont Europa: Ausweitung der Garantiezusage des Vereinigten Königreichs

Horizont Europa: Ausweitung der Garantiezusage des Vereinigten Königreichs

Berichterstattung weltweit

Die britische Regierung hat ihre Zusage für die Gewährung einer Ersatzförderung für britische Teilnehmende an Horizon Europe auf weitere Ausschreibungen ausgeweitet. Die "Garantie" umfasst nun auch zahlreiche Topics, die in der zweiten Ausschreibungswelle (März 2022) veröffentlicht wurden.

Das Vereinigte Königreich ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Horizont Europa assoziiert. Britische Einrichtungen können daher keine Förderung aus Horizont Europa erhalten. Eine baldige Assoziierung wird jedoch angestrebt. Im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) können Einrichtungen und Forschende in Großbritannien dennoch Anträge auf eine Horizont Europa-Förderung einreichen. In der Zulassung und Begutachtung behandelt die Europäische Kommission diese Anträge, als wäre das Vereinigte Königreich bereits assoziiert. Erfolgreiche britische Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, solange das Vereinigte Königreich noch nicht assoziiert ist, können sich auf die Ersatzförderung bewerben. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden dann durch das Vereinigte Königreich erstattet.

Die Garantie gilt für Projekte in explizit ausgewählten Horizont Europa Topics, deren Grant Agreements vor dem 31. Dezember 2022 unterzeichnet werden. Die Ersatzförderung wird sowohl für Individualförderungen als auch für britische Beteiligungen an Konsortien gewährt und kann über die gesamte Laufzeit der Projekte bezogen werden. Aufrufe der Co-funded Partnerships und Institutional Partnerships sind derzeit nicht in der Garantiezusage enthalten.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs zielt weiterhin auf eine baldige Assoziierung an Horizont Europa ab und ruft Forschende im Vereinigte Königreich auf, sich auch auf Horizont Europa-Aufrufe zu bewerben, die sich außerhalb der Garantie befinden.

Eine Liste der unter die Garantie fallenden Aufrufe findet sich am Ende des Dokumentes UKRI Horizon Europe guarantee guidance.

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Quelle: KoWi - Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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