Die neue Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie sieht neben dem frühzeitigen Zugang der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen Studien und Informationen auch öffentliche Konsultationen vor. Zudem kann die EU-Kommission jetzt auch zusätzliche Studien bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Auftrag geben.
Die Verordnung wird auch die Art und Weise verändern, wie die EFSA geleitet wird. So werden Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedstaaten in den Verwaltungsrat aufgenommen. Zudem strebt man an, die Bewertung und das Management von Risiken in der Lebensmittelkette für die EU-Bürgerinnen und Bürger zugänglicher zu machen. Dazu sollen Instrumente und Verfahren zur Kommunikation und Einbindung verbessert werden.
Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, hat die EFSA auch ein spezielles Webportal eingeführt. Es soll Interessengruppen bei der Anpassung an die neuen Regelungen helfen. Die neuen Regelungen gelten für neue Mandate und Anträge, nicht jedoch rückwirkend. Für eine Übergangszeit wird bei der EFSA daher teilweise weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen gearbeitet.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begrüßt die neuen Vorschriften zu Offenheit und Nachhaltigkeit im EU-Lebensmittelsicherheitssystem.