StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Zweite Ausschreibungsrunde des ERC in Horizont 2020 gestartet

Zweite Ausschreibungsrunde des ERC in Horizont 2020 gestartet

Der Europäische Forschungsrat hat am 29. Juli 2015 das Arbeitsprogramm für die Ausschreibungsrunde 2016 veröffentlicht. Der ERC fördert im Arbeitsprogramm 2016 mit knapp 1,7 Milliarden Euro exzellente Forschende mit bahnbrechenden Projekten aus allen Wissenschaftsbereichen.

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council - ERC) schreibt drei Förderlinien aus: Starting Grants, Consolidator Grants und Advanced Grants. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeder Nationalität. Maßgeblich ist, dass die Forschungsprojekte an einer Einrichtung in Europa durchgeführt werden.

Am 29. Juli 2015 öffnete die Ausschreibung für die Förderlinie Starting Grants

Starting Grants“ richten sich an exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen, die sich 2  bis 7 Jahre nach der Promotion befinden. Die Einreichungsfrist ist der 17. November 2015.

Die Ausschreibung für die Consolidator Grants“ 2016 wird vom 15. Oktober 2015 bis zur Einreichfrist am 2. Februar 2016 geöffnet sein. Für den „Consolidator Grant“  können sich exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen bewerben, sofern ihre Promotion 7 bis 12 Jahre zurückliegt.

 Im kommenden Jahr wird dann die Bewerbung für die Advanced Grants vom 24. Mai 2016 bis 1. September 2016 möglich sein. In dieser Förderlinie können sich exzellente, etablierte Forschende bewerben, die bereits mehr als 10 Jahre wissenschaftliche Spitzenleistung vorweisen können.

Alle Grants werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vergeben. Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Millionen Euro für die „Starting Grants“, bis zu 2,75 Millionen Euro für die „Consolidator Grants“ und bis zu 3,5 Millionen Euro für  die „Advanced Grants“.

Für die ergänzende Förderlinie „Proof of Concept“ öffnet die Ausschreibung am 22. Oktober 2015. Wissenschaftler/innen, die bereits einen Starting-, Consolidator- oder Advanced Grant haben und ein Forschungsergebnis aus ihrem Projekt vorkommerziell verwerten möchten, können sich auf diese Ausschreibung zu den Einreichungsfristen 16. Februar, 26. Mai und 4. Oktober 2016 bewerben.

Beratung zur Antragstellung

Zur Information und Beratung der deutschen Forschungslandschaft hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Nationale Kontaktstelle (NKS) ERC eingerichtet. Neben der individuellen Beratung zur Antragstellung bietet die NKS ERC Workshops und Informationsveranstaltungen zum ERC an. Die NKS ERC ist eine Kooperation zwischen dem EU-Büro des BMBF (EUB) und der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi).

Einrichtungen und potentielle Antragstellende können sich über www.nks-erc.de auf Deutsch und über www.erc-germany.de auf Englisch informieren. Die Mitarbeiter/innen der Nationalen Kontaktstelle stehen gerne für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung sonstiges / Querschnittsaktivitäten

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