StartseiteThemenWissens- und TechnologietransferGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL

Stichtag: Laufzeit der Förderrichtlinie mind. bis 30.06.2024 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL vom 11. März 2020 (Bundesanzeiger vom 19.03.2020) einschließlich der Änderungen der Bekanntmachung vom 11. Februar 2021 (Bundesanzeiger vom 22.02.2021) und vom 16.01.2024 (Bundesanzeiger vom 01.02.2024).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an dem europäischen Forschungsprogramm ECSEL (Electronic Components and Systems for European Leadership). Mit ECSEL bündelt die EU Fördermittel aus Horizont 2020 und den Mitgliedstaaten. Dadurch werden Projekte im Umfang von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro ermöglicht, von denen die Industrie mindestens die Hälfte als Eigenmittel aufwenden will.

Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Auf Grundlage der jeweilig geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen („Call for Proposals“) des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL und dem zugrunde liegenden mehrjährigen Strategieplan („Multi-Annual Strategic Plan“; MASP) und Arbeitsplan („Work Plan“) fördert das BMBF Forschungsbeiträge im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme einschließlich cyber-physischer Systeme.

Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte ohne ausschließlichen Fokus auf zivile Anwendung und Nutzung sowie solche der reinen Grundlagenforschung. Das BMBF fördert Vorhaben zu allen „Topics“, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geöffnet sind, soweit darin im Abschnitt „Country-specific eligibility rules“ für Deutschland nichts anderes festgehalten ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. In Verbünden mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind zudem staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen grundsätzlich förderfähig.

Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2020. Research and Innovation Action- und Innovation Action-Vorhaben werden in einem zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung externer Gutachter zur Förderung ausgewählt. Als erster Schritt ist eine gemeinschaftliche Projektskizze („Project Outline“, PO) inklusive der Finanzübersichten bei dem Gemeinsamen Unternehmen ECSEL in englischer Sprache einzureichen.

Mit der Abwicklung des BMBF-Anteils der Fördermaßnahme hat das BMBF den VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Projektträger beauftragt. Anträge auf eine nationale Förderung sind nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger des BMBF förmlich und individuell, insbesondere unter Beachtung der in der Anlage dieser Förderrichtlinie genannten Formvorgaben, von jedem zur nationalen Förderung ausgewählten deutschen Partner zu stellen. Interessenten aus Deutschland können sich bei Beratungsbedarf zu allgemeinen Fragen an den vom BMBF derzeit beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH wenden.

Diese Richtlinie ist hinsichtlich der Bewilligung einer Förderung bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Engineering und Produktion Förderung Innovation Physik. u. chem. Techn.

Weitere Informationen

Projektträger