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Bekanntmachung des BMUV zur Förderrichtlinie für das Förderprogramm gegen Meeresmüll "Marine Debris Framework- Regional hubs around the globe"

Stichtag: 22.04.2025 Programmausschreibungen

Förderrichtlinie für das Förderprogramm gegen Meeresmüll "Marine Debris Framework- Regional hubs around the globe" (Marine:DeFRAG) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Das Bundesumweltministerium hat den vierten Förderaufruf (Call) des Förderprogramms gegen Meeresmüll gestartet. Die durch diese Förderrichtlinie geförderten Projekte legen einen Schwerpunkt auf Projekte zu Technologiekooperation und Investitionen sowie zur Implementierung von Politiken und Strategien in den Partnerländern, und dabei unterstützende Politikberatung und Kapazitätsaufbau. Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen in den Bereichen Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) gefördert. Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens in den Zielregionen dienen.

Ein besonderes Förderinteresse besteht für den Call 2025 an Projekten zur Vermeidung von Meeresmüll mit den folgenden geografischen und inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Projekte in Small Island Developing States, insbesondere mit Projektaktivitäten zu Abfallvermeidung und Wiederverwendung bzw. Mehrwegsystemen
  • Projekte in Ländern mit ausgeprägtem Bedarf im Rahmen der Entwicklung des globalen Plastikabkommens
  • Projekte in Ländern mit gesteigerter Vorbildfunktion, zum Beispiel förderfähige Mitgliedstaaten der Internationalen Koalition gegen Plastikvermüllung (High Ambition Coalition to end plastic pollution)
  • Projekte mit Fokus auf soziale Nachhaltigkeit, darunter: Die Inklusion des informellen Sektors, Geschlechtergerechtigkeit und Zusammenarbeit mit marginalisierten Gruppen

Eine Skizze können Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen sowie Einrichtungen stellen, die einen Sitz in Deutschland haben. Projekte müssen in "Official development assistance" (ODA)-fähigen Ländern durchgeführt werden. Die Gründung von Konsortien mit Organisationen aus den Partnerländern beziehungsweise -regionen wird vorausgesetzt.

Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Partnerinnen und Partner, insbesondere die maßgebliche Beteiligung nationaler Partnerinnen und Partner aus den Partnerländern, ist ausdrücklich erwünscht. Für die Durchführung der Projekte ist ein ausdrückliches Interesse der Regierungen der Partnerländer an der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Meeresmüll notwendig.

Das Ausschreibungsverfahren verläuft zweistufig: In der ersten Auswahlstufe können interessierte zunächst Projektskizzen einreichen. In der zweiten Auswahlstufe werden die Antragstellenden ausgewählte Skizzen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Die Projektskizzen können bis zum 22. April 2025 bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als zuständige Projektträgerin eingereicht werden.

Projekte können mit einer Projektlaufzeit von maximal vier Jahren planen. Die mögliche Förderhöhe pro Projekt liegt bei einer Million Euro bis maximal sechs Millionen Euro.

Quelle: BMUV / Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Förderung Innovation Strategie und Rahmenbedingungen Umwelt u. Nachhaltigkeit

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