Ein Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes hat Bundesbildungsministerin Johanna Wanka eine positive Bilanz gezogen: "Das Gesetz zeigt Wirkung. Nach Schätzungen wurden bereits rund 30.000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt - das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung." Wanka betonte, dass das Gesetz für einen Paradigmenwechsel stehe. "Wir setzen bei den Fähigkeiten und Potenzialen von Migrantinnen und Migranten an. Das Gesetz setzt ein Zeichen der Anerkennung im Sinne von Respekt und Wertschätzung der persönlichen Lebensleistung."
Die Wissenschafts- und Wirtschaftsministerin aus Sachsen-Anhalt, Birgitta Wolff, erklärte: "Bestätigt hat sich, dass der Bedarf auch im landesrechtlich geregelten Bereich groß ist, beispielsweise bei Lehrern, Erziehern und Ingenieuren. Die Länder haben dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom Dezember 2010 folgend zügig begonnen, diesen Rechtsanspruch zu den gleichen Bedingungen wie im Bundesrecht auch auf landesrechtlich geregelte Berufe auszudehnen." So seien bereits in Hamburg, im Saarland, in Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern die entsprechenden Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. "Die Landtage in Bayern und Nordrhein-Westfalen beraten das Gesetz zur Zeit, in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es Regierungsentwürfe, man ist also unmittelbar auf dem Weg ins jeweilige Parlament", sagte Wolff.
Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sagte: "Das Anerkennungsgesetz hilft unmittelbar den Inhabern ausländischer Berufsabschlüsse, aber auch den Unternehmen, die dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind. Angesichts des besonders gravierenden Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen muss jetzt dringend in den Ländern die Einheitlichkeit und Qualität des Vollzugs sichergestellt werden. Wir brauchen in Deutschland insgesamt eine glaubwürdige Willkommenskultur, damit jede ausländische Fachkraft schon beim ersten Kontakt mit deutschen Behörden und Unternehmen auch im Umgangston spürt: Du wirst gebraucht und bist uns sehr willkommen."
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" schafft erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Bewertung ausländischer Qualifikationen - und dies unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Anträge können sowohl im Inland als auch vom Ausland aus gestellt werden. Eine nach dem Anerkennungsgesetz einmal festgestellte Gleichwertigkeit gilt für ganz Deutschland.
Der Großteil der geschätzt rund 30.000 Anträge auf Anerkennungen wurde in Berufen gestellt, für deren Ausübung in Deutschland die Anerkennung Voraussetzung ist. Die Länder, die in diesen Berufen für den Vollzug der Bundesregelungen zuständig sind, gehen für den Zeitraum bis Dezember 2012 allein in den Gesundheitsberufen (z.B. Arzt, Physiotherapeut, Apotheker, Hebamme) von über 20.000 Anträgen aus. Konkrete Zahlen liegen bereits für zwei Berufe vor: Von April 2012 bis Ende Februar 2013 wurden allein von Ärzten und Krankenpflegern fast 12.000 Anträge gestellt.
Auch in den Ausbildungsberufen (z.B. Kaufmann, Mechaniker, Elektriker) ist das Interesse groß. So gingen bei den für die Verfahren in diesen Berufen zuständigen Kammern seit April 2012 insgesamt fast 4.000 Anträge ein. Am häufigsten nachgefragt sind Anerkennungen in kaufmännischen sowie Metall- und Elektronikberufen.
"Erfreulich ist, dass ein Großteil der erteilten Bescheide eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf bescheinigt", sagte Wanka. So wurde beispielsweise bei den von den Kammern erteilten Bescheiden in 66 Prozent der Fälle die volle und in 30 Prozent der Fälle die teilweise Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikation festgestellt. Lediglich 4 Prozent der Anträge wurden bisher abgelehnt "Auch eine bescheinigte Teilgleichwertigkeit bringt den Antragstellern erhebliche Vorteile", sagte Wanka. Die im Bescheid enthaltene differenzierte Darstellung der vorhandenen Qualifikationen und Unterschiede zum deutschen Abschluss reicht häufig aus, um Arbeitgeber vom Wert der ausländischen Qualifikation zu überzeugen. Sie bietet zudem Anknüpfungspunkte für eine gezielte Weiterbildung.
Mit der jüngst im Bundeskabinett verabschiedeten Novelle der Beschäftigungsverordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt der Fachkräftesicherung getan, der gezielt an das Anerkennungsgesetz anschließt: Künftig soll es in Mangelberufen auch Fachkräften ohne Hochschulabschluss möglich sein, nach Deutschland zu kommen, wenn ihr Abschluss nach dem Anerkennungsgesetz als gleichwertig anerkannt wurde. "Ich freue mich über diese positive Entwicklung, weil wir ausländische Fachkräfte in Deutschland dringend brauchen", sagte Wanka.
Umfassende repräsentative Daten zum Vollzug des Gesetzes werden mit der amtlichen Bundesstatistik Ende 2013 vorliegen. Bereits jetzt finden Sie Daten unter http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/420.php.