Deutsche wie britische Studierende, Schülerinnen und Schüler, die vor einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs eine Ausbildung begonnen haben, für die sie BAföG-Leistungen erhalten können, sollen diese auch nach einem ungeordneten Austritt noch bis zum Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts erhalten können. Dies regelt eine neue Übergangsvorschrift im BAföG, die am 11. März im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Ziel dieser Regelung ist es, den vom ungeordneten Brexit betroffenen Auszubildenden Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewähren, um unbillige Härten abzufedern. Dadurch werden Brüche in Bildungsbiographien vermieden, die aus Finanznot drohen könnten.
"Wir sorgen für den Fall eines harten Brexits vor. Insbesondere für die vielen Studierenden, die aktuell an einer Hochschule im Vereinigten Königreich eingeschrieben sind, schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit" sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. "Der Brexit führt zu vielen offenen Fragen und Unsicherheiten in allen Lebensbereichen – um ihre BAföG-Berechtigung müssen sich die Studierenden nun nicht mehr sorgen. Sie können sich darauf konzentrieren, ihr Studium erfolgreich abzuschließen."
Die entsprechende Vorsorge für betroffene BAföG-Berechtigte ist gemeinsam mit anderen Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit für einen ungeordneten Austritt mit einem Gesetzentwurf unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) getroffen worden. Ein mit BAföG-Leistungen geförderter Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich wird auch nach dem Brexit ebenso noch weiter fortgesetzt werden können wie das Studium in Deutschland für betroffene britische Studierende.