Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine sind inzwischen mehr als vier Millionen Menschen in die EU geflohen. Für ihre Integration in den Aufnahmeländern ist unter anderem das Recht, den Beruf auszuüben, den sie erlernt haben, von großer Bedeutung. Die Europäische Kommission hat daher eine Empfehlung zur Anerkennung der akademischen und beruflichen Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen, veröffentlicht. Die Empfehlung gibt den Behörden der Mitgliedstaaten Leitlinien und praktische Ratschläge für ein rasches, faires und flexibles Anerkennungsverfahren an die Hand.
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anerkennung von Qualifikationen hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen:
- Auf Ersuchen der EU-Kommission hat die Europäische Stiftung für Berufsbildung den Bereich Education and work information for Ukrainians and EU countries eingerichtet, auf dem Informationen zu ukrainischen Qualifikationen ausgetauscht werden können. Die Bereitstellung umfassender Informationen zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten ist ausschlaggebend für ein funktionierendes beschleunigtes Verfahren.
- Um die Überwindung der Sprachbarriere zu erleichtern, wurde die von der EU-Kommission entwickelte eTranslation-Anwendung angepasst, um den Bedarf an rascher und verlässlicher Übersetzung aus dem Ukrainischen zu decken. Eine Übersetzung aus dem Russischen ist ebenfalls möglich und kann nützlich sein, da viele Fachkräfte in der Ukraine ihre Diplome auf Russisch erworben haben.
- Die geflohenen Menschen waren möglicherweise gezwungen, ihre Heimat ohne Urkunden über Qualifikationen zu verlassen. Daher bedarf es in einem solchen Fall eines flexiblen Ansatzes bei der Beurteilung von Anerkennungsanträgen, und es muss die Neuausstellung von Abschlusszeugnissen in digitalem Format in Betracht gezogen werden.
Zum Nachlesen
- Vertretung Europäische Kommission in Deutschland (06.04.2022): Berufliche Qualifikationen von Geflüchteten aus Ukraine sollen schnell anerkannt werden
- EUR-Lex: Empfehlung (EU) 2022/554 der Kommission vom 5. April 2022 zur Anerkennung der Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen