Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung ihren 2014 begonnenen Kurs fort, die Deckungspolitik für ausgewählte Länder Subsahara-Afrikas auszuweiten. Ziel ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Staaten Subsahara-Afrikas zu vertiefen und auszubauen, um so zur wirtschaftlichen Entwicklung und politischen Stabilisierung des Kontinents beizutragen. Mit der Erweiterung der Deckungspolitik leistet Deutschland einen nachhaltigen Beitrag für mehr Wachstum und Investitionen in der Region.
Seit Ende 2014 hat die Bundesregierung die Deckungsmöglichkeiten für Nigeria, Ghana, Äthiopien, Mosambik, Tansania, Senegal und Uganda, im September 2016 für Ruanda und Côte d'Ivoire und nun auch für Togo verbessert. Dadurch können in diesen Ländern neben Geschäften mit privaten Bestellern auch wieder Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor hermesgedeckt werden. Dies war zuvor nicht möglich. Infolge des gewährten Schuldenerlasses der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC Initiative) stand nur ein eingeschränktes Deckungsangebot zur Verfügung.
Die Möglichkeit, Lieferungen und Leistungen an öffentliche Kunden wieder mit Hermesdeckungen absichern zu können, ist von großer Bedeutung. In afrikanischen Ländern tritt noch immer häufig der Staat als Besteller und Auftraggeber auf.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.agaportal.de.