Für eine Einreichung bei Open Research Europe muss mindestens ein Autor/eine Autorin an einem Horizont 2020- bzw. Horizont Europa-geförderten Projekt beteiligt sowie der eingereichte Artikel ein Ergebnis dieses Projekts sein. Einreichungsfähig sind nur Publikationen, die zuvor noch nicht anderweitig veröffentlicht wurden.
Die Nutzung von Open Research Europe ist für EU-geförderte Forschende nicht verpflichtend, ermöglicht aber die Einhaltung der Open Access-Vorgaben des EU-Forschungsrahmenprogramms. Die entsprechenden Publikationsgebühren werden direkt und zentral von der EU-Kommission übernommen.
Einreichungen werden nach einer formalen Prüfung (Vollständigkeit, Originalität, ethische Aspekte) sofort als Preprint (unter einer CC-BY-Lizenz) veröffentlicht und danach durch Fachgutachter/innen evaluiert, wobei sowohl die Bewertungen als auch die Namen der Begutachtenden öffentlich zugänglich sind (Open Peer-Review).
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission (24.03.21): Kommission startet „Open Access“-Plattform für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten
- Science|Business (25.03.21): Commission launches open access research publishing platform