Die bisherigen Maßnahmen des schweizerischen Bundesrats trugen den spezifischen Geschäftsmodellen von Start-ups nur bedingt Rechnung. Sie konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmaßnahmen zurückgreifen. Einige Kantone haben in den letzten Wochen ergänzende Maßnahmen ergriffen. Doch verbleibt angesichts des Rückzugs einiger Investoren und der dadurch bewirkten Verzögerungen oder Abbrüche von Finanzierungsrunden weiterhin Handlungsbedarf. Deshalb hat der schweizerische Bundesrat geprüft, wie bei zukunftsfähigen Startups eine durch die Corona-Pandemie verursachte Insolvenz vermieden werden kann.
Angesichts der hohen zeitlichen Dringlichkeit hat der Bundesrat der Schweiz am 22. April 2020 beschlossen, das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Start-ups zu nutzen. Dieser Ansatz kann ohne zeitaufwändige Gesetzesänderung umgesetzt werden.
Für Start-ups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30. April 2020 ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65% und der Kanton die restlichen 35% eines Kredits verbürgen. Es obliegt den einzelnen Kantonen, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Start-ups zur Verfügung stellen wollen. Einige Kantone haben bereits beträchtliche Mittel zu einer anderweitigen Unterstützung von Start-ups verpflichtet.
Bietet ein Kanton das Instrument an, können Start-ups bis zum 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Diese kann bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen. Stimmt diese dem Antrag zu, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese stellt die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Start-up bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen kann. Auf diesem Weg verbürgen Bund und Kanton gemeinsam bis zu 100% eines Kredits. Insgesamt kann der Bund auf diesem Weg bis zu 100 Millionen Franken verbürgen. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken verbürgt werden.
Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wird in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen bis am 30. April 2020 die praktischen Voraussetzungen schaffen, damit das Instrument genutzt werden kann, und eine Liste der beteiligten Kantone und zuständigen Stellen sowie weitere Angaben zum Verfahren veröffentlichen.