Die deutschen Hochschulen engagieren sich seit Monaten intensiv für die Integration von Flüchtlingen, die derzeit in hoher Zahl ins Land kommen. Bislang finanzieren sie die Maßnahmen überwiegend aus den eigenen knappen Haushalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten freiwillige Mehrarbeit, vieles wird – gerade auch von Studierenden – ehrenamtlich geleistet. Hochschulen bieten Schnupperstudien, erlassen Gebühren für Gasthörer, organisieren die Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen und helfen bei der Wohnraumsuche.
Bereits Ende September hatten sich auf Einladung der HRK gut 120 Hochschulvertreterinnen und -vertreter über die in den Hochschulen angelaufenen Maßnahmen und Projekte ausgetauscht. Dabei wurde über bestehende Herausforderungen in den Bereichen Studienvorbereitung, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung diskutiert.
„Um die begonnene Arbeit erfolgreich weiterzuführen, sind eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die Politik, ein Monitoring und eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich“, sagte HRK-Präsident Hippler. „Die HRK wird weiterhin eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Beratung bieten.“
„Eine frühzeitige Bildungsberatung ist der entscheidende erste Schlüssel zu einer guten Integration und zum Erfolg in Studium und Beruf. Dazu bedarf es einer regionalen Vernetzung aller relevanten Akteure. Der nächste Schritt zur Integration studierfähiger bzw. studienberechtigter Flüchtlinge ist die Sprache – einschließlich der Vermittlung deutscher Kultur und fachsprachlicher Kompetenzen in Bezug auf ein späteres Studium. Und schließlich bedarf es vor Aufnahme eines Studiums einer fachlichen Vorbereitung, die sich an der individuellen Vorbildung der Studieninteressentinnen und -interessenten orientiert. Für diese dringlichen Aufgaben ist ein Ausbau der Hochschulinfrastrukturen unerlässlich. Pro Person und Jahr gehen wir allein für Sprachbildung und Propädeutika von je etwa 4.000 Euro aus.“
Zu Zugang und Zulassung zum Studium sagte Hippler: „Die Hochschulen werden die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Gleichwohl müssen für alle Studierendengruppen die gleichen Qualitäts- und Leistungsstandards gelten. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern.“
„Das Ziel ist nun die nachhaltige Integration“, so der HRK-Senat.