Flüchtlinge bringen sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse und Kompetenzen mit. Genau zu ermitteln, welche das sind, ob sie zu einem Studium befähigen und wo Unterstützung nötig ist, erleichtert die Integration in reguläre Studienprogramme und trägt zum Studienerfolg bei. Dies geschieht durch eine zielgerichtete Erstberatung und den Einsatz diagnostischer Testverfahren.
Studierfähigkeit ermitteln
Eine frühzeitige Überprüfung der Studierfähigkeit soll aufzeigen, welche Personen geeignet sind, in ein Studium oder in studienvorbereitende Maßnahmen aufgenommen zu werden. Der mit Unterstützung des Bundesbildungsministeriums entwickelte Test für ausländische Studierende (TestAS) kann die grundsätzliche Studierfähigkeit von Studieninteressenten aus dem Ausland verlässlich feststellen. Der Test steht auf Deutsch und Englisch sowie in Kürze auch auf Arabisch zur Verfügung. Momentan werden zusätzliche Testfragen entwickelt und Strukturen für die flexible Testabnahme an zentralen deutschen Hochschulstandorten geschaffen. Das Ministerium beabsichtigt die anfallenden Testgebühren für registrierte Flüchtlinge zu übernehmen.
Hochschulzulassungsverfahren beschleunigen
Flüchtlinge müssen frühzeitig und umfassend beraten werden, damit, sofern erfolgversprechend, möglichst rasch die Zulassungsverfahren für deutsche Hochschulen durchlaufen werden können. Daher werden die Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (Uni-Assist e.V.) ausgebaut und eine Beratungs- und Bewerbungsplattform speziell für Flüchtlinge eingerichtet. Zum Ausgleich fluchtbedingter Nachteile plant der Bund die Kosten zu übernehmen.
Fachliche Sprachkompetenz einstufen
Ein Großteil der Flüchtlinge wird vor der Aufnahme eines Studiums einen Sprachkurs machen müssen. Im akademischen Kontext sind neben Deutschkenntnisse oft auch Kompetenzen in der englischen Sprache von Bedeutung. Zur Einstufung der Sprachkenntnisse wird der onSET für Deutsch und Englisch eingesetzt. Der Bund übernimmt die Gebühren für registrierte Flüchtlinge.
Mehr Plätze an Studienkollegs
Studienkollegs und vergleichbare Einrichtungen an deutschen Hochschulen bereiten junge Erwachsene aus dem Ausland ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen Fachsprachen, fachspezifische Grundkenntnisse, entwickeln individuelle Lernstrategien und Sozialkompetenzen. Der Bund finanziert in den kommenden vier Jahren in allen Bundesländern bis zu 2400 zusätzliche Plätze jährlich an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen der Hochschulen, also rund 10.000 zusätzliche Plätze insgesamt.
Für Flüchtlinge mit direkter Hochschulzugangsberechtigung finanziert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums ergänzende fachsprachliche Kurse an Hochschulen.
Studierendeninitiativen unterstützen
Viele Studierende engagieren sich bereits für eine bessere Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen. Sie tragen mit diesem Engagement zu einem erfolgreichen Studium und zur sozialen Integration bei. Dafür stehen beispielhaft die „Refugee Law Clinics“ an mehreren Hochschulorten oder Projekte zur Sprachvermittlung durch Lehramtsstudierende bzw. Studenten der deutschen Sprache. Das Bundesbildungsministerium fördert solche Projekte an über 150 Hochschulen im gesamten Bundesgebiet und würdigt damit auch den ehrenamtlichen Einsatz der Studierenden. So können zum Beispiel engagierte Studierende an Welcome Centers der Hochschulen im Rahmen von Mitarbeiterverträgen unterstützt oder Sachkosten übernommen werden.
Neues Informationsangebot
Die neue Webseite „Informationen für Flüchtlinge – Studieren und Leben in Deutschland“ unter www.study-in.de/information-for-refugees/ richtet sich an Flüchtlinge, die in Deutschland angekommen sind und hier ein Studium beginnen oder fortsetzen möchten. Die Startseite ist unter anderem auf Arabisch, Dari, Paschtu und Urdu übersetzt und gibt den Nutzern einen Überblick über die wesentlichen Themen, die für ein Studium in Deutschland relevant sind – etwa mit einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden von Fragen der Hochschulzugangsberechtigung über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu Sprachkursen.
Hochschulen finden unter www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/de/ ein umfassendes Informationsangebot. Auch die Kapazitäten im Informationszentrum des DAAD werden ausgebaut.
BAföG für Flüchtlinge
Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Asylberechtigte und Flüchtlinge, die studieren, hatten schon bislang die Möglichkeit, unmittelbar nach ihrer Anerkennung BAföG zu beantragen. Die Unterstützung für BAföG-Berechtigte ist eine gesetzliche Leistung, die Finanzierung hierfür ist deshalb nicht in den oben genannten Mitteln für das neue Maßnahmenpaket enthalten.