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Horizont Europa: Erweiterter Zugang für Forschende in der Schweiz

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Die EU hat entschieden, dass Forschende in der Schweiz im Programmjahr 2025 zu den ersten drei Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) zugelassen werden.

Für das Horizont-Paket haben die Schweiz und die EU zwei Übergangsregelungen vereinbart. Die Übergangsregelung 2024 ist bereits seit März in Kraft: Forschende in der Schweiz können Förderanträge für die Ausschreibung Advanced Grant 2024 des Europäischen Forschungsrates einreichen. Nun wird der Zugang auf drei weitere Ausschreibungen des ERC ausgeweitet: Starting Grant 2025, Synergy Grant 2025 und Consolidator Grant 2025.

Finanziert werden die Schweizer Beteiligungen bis zu einer Assoziierung direkt durch die Schweiz. Für die Assoziierung muss das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an EU-Programme als Teil des Gesamtpakets von der Schweiz und der EU unterzeichnet werden. Die Schweiz strebt weiterhin die vollständige Aktivierung der Übergangsregelung 2025 an. Damit würden Forschende in der Schweiz Zugang zu allen Ausschreibungen von Horizont Europa (mit Ausnahme der strategischen Bereiche der EU wie Quantum und Raumfahrt) sowie dem Euratom-Programm erhalten. Übergeordnetes Ziel des Schweizer Bundesrates ist die möglichst rasche Assoziierung am gesamten Horizont-Paket.

Bereits am 18. März 2024 haben die Schweiz und die EU die Verhandlungen zum Gesamtpaket aufgenommen. Teil davon sind die Verhandlungen zur Assoziierung an die EU-Programme in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (Horizont Europa, Euratom-Programm, Digital Europe Programm, ITER und Erasmus+).

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Quelle: Portal der Schweizer Regierung Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz EU Themen: Bildung und Hochschulen Förderung Grundlagenforschung Innovation

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