StartseiteLänderAfrikaÄgyptenBekanntmachung des BMBF zur Förderung für ein „Maria Sibylla Merian International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences“ in Nordafrika, Jordanien oder dem Libanon

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung für ein „Maria Sibylla Merian International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences“ in Nordafrika, Jordanien oder dem Libanon

Stichtag: 01.07.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für ein „Maria Sibylla Merian International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences“ in Nordafrika, Jordanien oder dem Libanon vom 19. Dezember 2018 (Bundesanzeiger vom 08.01.2019)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eröffnet mit dem Förderformat eines „Maria Sibylla Merian International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences“ die Möglichkeit, Fragestellungen in einer intensiv zusammenarbeitenden Gruppe und aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven an einem Standort im außereuropäischen Ausland zu erforschen.

Das BMBF beabsichtigt die Förderung eines Maria Sibylla Merian Centre, das an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in einem Land Nordafrikas, in Jordanien oder im Libanon angesiedelt ist. Gefördert werden Verbundvorhaben. In jedem Verbund muss mindestens ein Partner über die notwendige Expertise in der internationalen Forschungsadministration sowie im Aufbau und in der Unterstützung oder Leitung von Forschungsgruppen oder -instituten im Ausland verfügen.

Gegenstand der Förderung sind

a. eine Vorphase zur Vorbereitung und Planung eines Maria Sibylla Merian Centre: Die Förderung der Vorphase dauert zwei bis drei Jahre, in der Regel erfolgt eine Förderung über drei Jahre. Sie dient

  • der Vertiefung bestehender und Etablierung neuer Kontakte mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Partnerland;
  • den Verhandlungen mit einer geeigneten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bzw. einem Verbund von Einrichtungen im Partnerland über eine Beteiligung als Kooperationspartner und dem Abschluss von Vereinbarungen mit diesem/n Kooperationspartner/n;
  • den Verhandlungen und Vereinbarungen mit politischen Institutionen und Forschungsfördereinrichtungen im Partnerland im Hinblick auf die erforderliche Mitfinanzierung des Maria Sibylla Merian Centres durch das Partnerland oder Institutionen im Partnerland und hinsichtlich rechtlich-administrativer Rahmenbedingungen des Centres;
  • der Erarbeitung eines konkretisierten Forschungsprogramms und Organisationskonzepts für die Hauptphase des Maria Sibylla Merian Centres gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der kooperierenden Hochschule, des außeruniversitären Instituts oder mehrerer Institutionen im Partnerland;
  • der Durchführung erster Forschungsprojekte zur Vorbereitung der Hauptphase;
  • der Erprobung von Instrumenten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Partnerland.

b. eine Hauptphase: Die Vorphase wird durch ein externes, international besetztes Gremium evaluiert. Im Falle einer positiven Evaluation wird eine Hauptphase der Arbeit im Maria Sibylla Merian Centre befristet auf bis zu sechs Jahre gefördert.

c. eine Abschlussphase: Auch die Hauptphase unterliegt einer externen Evaluation durch ein international besetztes Gremium. Im Falle einer positiven Evaluation der Hauptphase besteht die Option, dass die Arbeit des Maria Sibylla Merian Centre in einer Abschlussphase je nach Länge der Vorphase drei bis vier weitere Jahre lang gefördert wird.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie: Geistes- und Sozialwissenschaften

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Förderanträge des Verbundprojekts für die Vorphase eines Maria Sibylla Merian Centres sind dem Projektträger einzureichen. Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator/der vorgesehenen Verbundkoordinatorin vorzulegen. Die Einreichungsfrist endet am 1. Juli 2019. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ägypten Algerien Libyen Marokko Tunesien Jordanien Libanon Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss. Infrastruktur

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