Änderung der Bekanntmachung
Die Bekanntmachung vom 18. Oktober 2017 (BAnz AT 09.11.2017 B3) wurde in mehreren Punkten geändert.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative zur gemeinsamen Programmplanung „Water Challenges for a Changing World“ (Joint Programming Initiative, JPI Water). Die Initiative wird von derzeit 20 Mitgliedstaaten und weiteren assoziierten Staaten sowie der Europäischen Kommission unterstützt. Sie hat das Ziel, Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen im Wasserbereich zu leisten.
Die Förderrichtlinie „Wasserressourcen-Management zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen“ wird als gemeinsame Bekanntmachung des JPI Water und weiterer assoziierter Partner im Rahmen der Coordination and Support Action (CSA) „IC4WATER“ veröffentlicht. Sie ergänzt die nationale Förderung im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3“ sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung „Horizont 2020“. Dadurch werden neue länder- und bereichsübergreifende Kooperationen initiiert bzw. bestehende gestärkt.
Gefördert werden ausgewählte Verbundvorhaben in den folgenden zwei Themenfeldern, zu welchen jeweils die inhaltlichen Schwerpunkte genannt sind:
- Multipler Nutzungsdruck auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen sowie effektive Minderungsmaßnahmen – Anpassungs- und Bewertungsinstrumente zur Implementierung der wasserbezogenen SDG
- a. Bewertung von multiplem Nutzungsdruck auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen,
- b. Instrumente und Ansätze zur Anpassung und Minderung des multiplen Nutzungsdrucks.
- Entwicklung anwendbarer Lösungen zum Wasserqualitätsmanagement, um das SDG 6 sowie damit verknüpfte Nachhaltigkeitsziele zu adressieren
- a. Entwicklung von Systemen für einen universellen und gerechten Zugang zu sicherem und bezahlbarem Trinkwasser für alle,
- b. Abwasserbehandlung und Abwasserwiederverwendung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes) und ihre Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) in der Europäischen Union.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ), Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem norwegischen Call Sekretariat durch den Verbundkoordinator Projektskizzen in englischer Sprache bis zum 11. Dezember 2017 zuzuleiten.