Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf die Module 1 (bilaterale Vernetzung) und 2 (wissenschaftlicher Austausch) der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik (vom 19. Dezember 2022). Gefördert werden Projekte zur Sondierung und Vernetzung (Modul 1) und Projektbezogene Mobilität (Modul 2) gemeinsam mit Partnern aus Uruguay. Die Projekte müssen eines oder mehrere der nachfolgenden Teilgebiete der grünen Wasserstoffforschung adressieren:
- Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyse
- Erzeugung von Wasserstoff und Derivaten aus Biomasse, insbesondere Rest- und Abfallstoffen
- Verfahren zur direkten Wasserstofferzeugung aus Solarenergie wie Photokatalyse oder thermochemische Aufschlussverfahren mithilfe von Hochtemperatur-Sonnenkollektoren
- Integration und Kombinationen der Erzeugung Erneuerbarer Energien mit Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten einschließlich Fragen der elektrischen Netzintegration
- Power-to-X-Prozesse einschließlich Verfahren zur CO2-Nutzung
- Verfahren und Konzepte für Wasserstofftransport und -lieferketten einschließlich Lebenszyklus-Analysen, Speicherung und Umwandlungspfaden
Gemäß der Rahmenbekanntmachung sollen die Vorhaben entweder zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreter Kooperationsvorhaben sowie zur Erschließung neuer Kooperationsfelder in bestehenden Partnerschaften beitragen (Modul 1) oder die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte stärken, wobei die Förderung zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben erfolgt und dazu beitragen soll, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und Uruguay synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und ggf. gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten (Modul 2).
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutschem Projekt kann in der Regel bis maximal 25.000 €, mit Laufzeit von bis zu 12 Monaten (Modul 1) oder 50.000 €, mit Laufzeit von bis zu 24 Monaten (Modul 2) betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe werden durch den/die deutsche/n Antragsteller/in die Skizzen beim DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, eingereicht. Es muss deutlich gemacht werden, für welches Modul ein Antrag gestellt wird (Modul 1 oder 2). Vorlagefrist auf deutscher Seite ist der 30. Juni 2023. Projektpartner aus Uruguay müssen ihren Antrag bei der Nationalen Agentur für Forschung und Innovation (ANII) einreichen.