Änderung der Bekanntmachung vom 27.06.2023: Der Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen wurde per Änderungsbekanntmachung auf den 17. August 2023 (ursprünglich 15. April 2022) verlängert
Ziel der Fördermaßnahme sind gemeinsam entwickelte technische Innovationen bzw. Adaptionen, die idealerweise in der Entwicklung von Materialien, Produkten, Prozessen, Verfahren oder Dienstleistungen münden. Dazu sollen neue Erkenntnisse aus der Forschung in marktreife Prototypen übersetzt werden bzw. bestehende Technologien so an die Gegebenheiten im jeweiligen Partnerland adaptiert werden, dass sie dort vermarktbar sind. Erwartet wird ein entsprechender Schutz dieser Entwicklungen durch zum Beispiel Patente oder eine Veröffentlichung der Ergebnisse in einschlägigen Fachzeitschriften.
Gefördert werden hierfür bilaterale FuE-Vorhaben unter Einbeziehung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2-Modus). Durch die Einbindung deutscher KMU soll eine hohe Praxisrelevanz und spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse gewährleistet werden, um insgesamt einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erzielen. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte zum Beispiel beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dienen.
Gefördert werden FuE-Projekte als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen in den Bereichen Wertschöpfung aus Abfällen oder Nachhaltige Verpackungen bearbeiten:
- Recycling von Elektroschrott, Haushaltsabfällen, Industrieabfällen und Bauabfällen,
- Sekundärrohstoffe aus Abfällen,
- Urban Mining und Landfill Mining,
- nachhaltige und „grüne“ Verpackungsmaterialien; Design for Recycle; Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich, um den Lebenskreislauf zu verlängern und die Nutzungsdauer zu erhöhen.
Den Antragstellern wird dringend geraten, den englischen Bekanntmachungstext sowie die über die Internetseite des IGSTC zur Verfügung gestellten weiterführenden Unterlagen zu beachten.
An jedem Vorhaben müssen mindestens vier (maximal sechs) förderfähige Institutionen aus beiden Ländern beteiligt sein - maximal drei aus einem Land. Dabei müssen aus jedem Land mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC bis spätestens 17. August 2023 (ursprünglich 15. April 2022) zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Projektskizze ist innerhalb der Partner mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator abzustimmen.