Unternehmen können in Österreich für Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Förderung in Höhe von 14 Prozent der Kosten beantragen. Der Satz bemisst sich an den Aufwendungen, die für die Forschung betrieben werden, beispielsweise Lohnkosten für Forscherinnen und Forscher oder auch Ausgaben für Forschungsgeräte.
Die Forschungsprämie kann von jedem Unternehmen mit Sitz in Österreich beantragt werden - unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Firmenstruktur. Ein Anspruch auf die Forschungsprämie besteht auch dann, wenn das Unternehmen keinen oder nur geringen Gewinn erwirtschaftet. Die Auszahlung erfolgt als Cash-Prämie. Sowohl die eigenbetriebliche als auch die in Auftrag gegebene Forschung sind prämienbegünstigt. Auch über den aktuellen Stand der Technik hinausgehende experimentelle Entwicklung von Modellen, Produkten und Prozessen kann berücksichtigt werden.
Die Forschungsprämie wurde im Jahr 2002 eingeführt und ist seit 2011 das einzige steuerliche Instrument in Österreich zur Förderung von FuE, das allen Unternehmen gleichermaßen zugänglich ist. Über die Jahre ist der Prämiensatz laufend erhöht worden - zuletzt im Jahr 2018 von 12 auf 14 Prozent.