StartseiteLänderEuropaSchwedenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema Gesundheits- und Sozialversorgung mit Fokus auf die mittleren und späten Stadien neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema Gesundheits- und Sozialversorgung mit Fokus auf die mittleren und späten Stadien neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research

Stichtag: 04.03.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Gesundheits- und Sozialversorgung mit Fokus auf die mittleren und späten Stadien neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research (Bundesanzeiger vom 04.02.2025).

Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, unter Einbezug sozial- und humanwissenschaftlicher Forschung die Faktoren, die die Lebensqualität bei neurodegenerativen Erkrankungen beeinflussen, besser zu verstehen. Dazu zählen etwa die soziale Eingliederung, die gesellschaftliche Teilhabe, die Würde und die allgemeine Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und ihren Familien. Es sollen angemessene Konzepte für eine bessere Unterstützung von Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen im mittleren und fortgeschrittenen Stadium sowie am Ende des Lebens entwickelt werden.

Die Förderorganisationen aus folgenden Ländern haben sich zusammengeschlossen, um diese multinationale Fördermaßnahme durchzuführen und hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren: Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Slowakei, Schweden, Schweiz, Türkei, Tschechien und Ungarn.

Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:

  • Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
  • Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
  • Prionenerkrankungen;
  • Motoneuronerkrankungen;
  • Huntington-Krankheit;
  • Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
  • Spinale Muskelatrophie (SMA).

Die Forschungsansätze sollten neue, innovative und klar definierte Ziele zusammen mit gut strukturierten Arbeitsplänen aufweisen, die innerhalb von drei Jahren erreicht werden können. Die Forschung sollte integrativ sein, das heißt einschlägige wissenschaftliche Ansätze kombinieren, an denen zum Beispiel Kliniker, Epidemiologen, Sozialexperten, Rechtsexperten, medizinisches und nichtmedizinisches Personal, Informatiker und Ingenieure beteiligt sind. Behinderungsspezifische, geschlechtsspezifische, ethische, kulturelle und sozioökonomische Aspekte sollten, soweit möglich, einbezogen werden. Der Mehrwert für die aktuellen Aktivitäten und die erwarteten Auswirkungen auf die künftige Gesundheits- und Sozialversorgung für Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen sollten ausdrücklich genannt werden. Patientenbezogene Forschung, wie sie im Rahmen dieser Ausschreibung angestrebt wird, profitiert von der aktiven Beteiligung der betroffenen Personen.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen.

Forschungsverbünde müssen drei bis sechs reguläre Verbundpartner, die bei den beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sind, umfassen. Diese müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern stammen. Forschungsverbünde, die mindestens einen regulären Verbundpartner aus einem EU-13-Land (zum Beispiel Slowakei, Tschechien, Ungarn) beinhalten, dürfen bis zu sieben reguläre Verbundpartner umfassen. Zur Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürfen sich maximal zwei reguläre Verbundpartner aus dem gleichen Land an einem Verbund beteiligen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Antragsteller der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem "Joint Call Sekretariat", das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 4. März 2025, 12:00 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Kanada Türkei Belgien Deutschland Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Polen Schweden Schweiz Slowakei Tschechische Republik Ungarn Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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