StartseiteLänderEuropaTschechische RepublikGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa mit dem Themenschwerpunkt Infektionsforschung

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa mit dem Themenschwerpunkt Infektionsforschung

Stichtag: Verlängert bis zum 15.12.2020 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa mit dem Themenschwerpunkt Infektionsforschung im Rahmen des Southeast Asia-Europe Joint Funding Scheme, vom 21. Juli 2020 (Bundesanzeiger vom 12.08.2020). Einschließlich der Bekanntmachungsänderung vom 23.10.2020.

Der Stichtag der Bekanntmachung wurde per Änderungsbekanntmachung bis zum 15. Dezember 2020 verlängert (ursprünglicher Stichtag war der 15. Oktober 2020).

Europa und Südostasien pflegen seit vielen Jahren eine umfassende und beidseitig gewinnbringende Zusammenarbeit im Bereich Infektionsforschung. Die Förderrichtlinie soll – auch mit Hinblick auf die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie – Zusammenarbeit ermöglichen, die der Eindämmung und Bewältigung der aktuellen Krise aber auch der Bewältigung zukünftiger Epidemien/Pandemien dient. Ferner werden auch Infektionskrankheiten wie etwa Dengue angesprochen, die durch Stechmücken übertragen werden und sich mit fortschreitendem Klimawandel und der damit verbundenen Verbreitung der Trägermücken auch auf Europa ausweiten können.

Mit der Förderung von Vorhaben der „Strategischen Projektförderung“ in dieser Förderrichtlinie sollen Forschungsvorhaben mit dem Ziel von Innovationen durch internationale Kooperationen ermöglicht werden. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen in beiden Regionen soll ein Mehrwert für die beteiligten südostasiatischen und europäischen Partner generiert und insbesondere deren wissenschaftliche Exzellenz gestärkt werden. Die bewilligten Mittel sollen einen nachhaltigen Beitrag zu den Wertschöpfungsketten in den Schwerpunktthemen generieren und die Grundlagen für eine dauerhafte Partnerschaft im Bereich der Forschung und Entwicklung schaffen.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte z. B. beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft dienen.

Zuwendungszweck der bewilligten Mittel ist die gemeinsame Bearbeitung von für beide Regionen relevanten Forschungsfragen in bi-regionalen, multilateralen Kooperationsprojekten. Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), sowie Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich durchgeführt werden. Erwartet werden Erkenntnisgewinne mit einer starken Orientierung auf spätere technische Innovationen oder innovative Dienstleistungen.

Partner aus den folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen dieses Southeast Asia-Europe Joint Funding Scheme Joint Call von den unten genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden. Die finale Liste der Partner kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der multilateralen Förderbekanntmachung auf der Internetseite www.sea-eu-jfs.eu (2020 S&T Joint Call for Proposals) eingesehen werden; diese kann weitere Partner einschließen. Es ist zudem möglich, dass auch nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachung auf der genannten Internetseite weitere Partner hinzukommen. Dies wird auf der Internetseite zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.

  • Belgien (Wallonien) – Fund for scientific research (F.R.S – FNRS)*
  • Belgien (Flandern) – Research Foundation Flanders (FWO)*
  • Bulgarien – Bulgarian National Science Fund (BNSF)
  • Brunei Darussalam – University of Brunei Darussalam (UBD)**
  • Deutschland – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)*
  • Indonesien – Ministry of Research, Technology and Higher Education (RISTEK/BRIN)
  • Indonesien – Indonesia Endowment Fund for Education (LPDP)
  • Kambodscha – Ministry of Education and Youth (MOEY)
  • Laos – Ministry of Science and Technology (MoST)
  • Myanmar – Ministry of Education (MoE)
  • Philippinen – Department of Science and Technology (DoST)**
  • Schweiz – Swiss National Science Foundation (SNSF)
  • Thailand – National Science and Technology Development Agency (NSTDA)
  • Tschechien – Czech Academy of Sciences (CAS)
  • Türkei – Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)
  • Vietnam – Ministry of Science and Technology (MOST)

* - nur Infektionsforschung

** -nur Nanotechnologie

Anmerkung: Neben Vorhaben zur Infektionsforschung ist es den teilnehmenden Förderorganisationen auch möglich, Vorhaben im Bereich der Nanotechnologie zu fördern. Das BMBF beteiligt sich jedoch ausschließlich an der Förderung von Vorhaben mit dem thematischen Schwerpunkt Infektionsforschung.

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorga­nisationen vereinbart. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit das Thema Infektionsforschung bearbeiten.

Unter diesem Thema werden Beiträge erwartet, die dabei helfen, existierende Infektionskrankheiten – wie beispielsweise die aktuell grassierende SARS-CoV-2-Pandemie – zu bekämpfen, aber auch zukünftig auftretenden Infektionskrankheiten besser entgegentreten zu können und deren Ausbreitung zu verhindern. Dies beinhaltet Forschung zu Impfstoffen, Medikamenten, dem Verständnis zu Erregern und ihrer Ausbreitung, Tests für den Nachweis der Krankheit, aber auch Antikörper, Modellentwicklungen zur Ausbreitung von Viren, transnationale Maßnahmen zur Eindämmung von Pandemien sowie die Erforschung von Spätfolgen einer Pandemie wie der SARS-CoV-2-Pandemie (z. B. die langfristigen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit des Einzelnen oder auf ganze Gesellschaften).

Für deutsche Projektpartner sind Vorhaben, die klinische Prüfungen der Phasen I bis IV beinhalten, nicht förderfähig.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Durch die Förderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Um neben der fachlichen Arbeit einen Wissensaustausch zu gewährleisten, können gemeinsame Veranstaltungen, z. B. Projekttreffen, Workshops oder Forschungsaufenthalte durchgeführt werden.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den Partnern in Südostasien und Europa dokumentieren.

Es wird den Antragstellern unbedingt geraten, neben dem vollständigen Wortlaut der Richtlinie den englischen Bekanntmachungstext zu beachten.

Nur multilaterale Forschungsprojekte können gefördert werden. Jede Projektskizze muss mindestens von drei förderfähigen Institutionen aus drei verschiedenen, an der Bekanntmachung beteiligten Ländern eingereicht werden. Mindestens eine dieser Institutionen muss aus Südostasien kommen.

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat das Southeast Asia-Europe Joint Funding Scheme ein Joint Call Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen und des Begutachtungsverfahrens betraut ist.

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines Projektkonsortiums vor Einreichung einer Skizze mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner bei den jeweiligen nationalen Förderorganisationen ist auf der Projektinternetseite verfügbar. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen sind dort erhältlich.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Southeast Asia-Europe Joint Call Sekretariat bis spätestens 15. Dezember 2020 zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Indonesien Philippinen Thailand Türkei Vietnam Belgien Bulgarien Schweiz Tschechische Republik EU sonstige Länder Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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