StartseiteLänderEuropaUkraineBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Stichtag: 18.01.2024 für Projektskizzen zu Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen; 18.01.2024 oder 15.01.2026 zum Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Förderaufrufs Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen vom 19.10.2023 (Bundesanzeiger vom 31.10.2023) / Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (Bundesanzeiger vom 19.10.2023).

Mit diesem Förderaufruf sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Projekte zur Etablierung oder Erweiterung institutionalisierter und nachhaltiger länderübergreifender Partnerschaften gefördert werden. Neue Forschungsstrukturen und -netzwerke in den Partnerländern (Länder der Östlichen Partnerschaft: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine; Länder Zentralasiens: Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) sollen initiiert oder gestärkt werden. Zugleich soll den Partnereinrichtungen ein verbesserter Zugang zu themenorientierten Netzwerken und Forschungsressourcen im Europäischen Forschungsraum ermöglicht werden. Die Partnerstrukturen müssen auf langfristigen Strategien beruhen und so angelegt sein, dass sie vor allem die Einrichtungen in den Partnerländern stärken und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben.

Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die für die Vorbereitung und Etablierung der institutionellen Kooperation notwendig sind. Personalmittel werden in diesem Kontext vor allem für die Bereiche Koordinierung, Vernetzung und Konzepterstellung bereitgestellt. Forschungsarbeiten werden nur insoweit gefördert, als sie zur Entwicklung und zum Ausbau institutioneller Kooperationen begleitend notwendig sind.

Somit werden im Rahmen dieses Förderaufrufs internationale Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die entsprechend dem Zuwendungszweck und den Modulen 2 beziehungsweise 9 der Rahmenbekanntmachung die Vorbereitung beziehungsweise Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen vorantreiben.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, zunächst Projektskizzen vorzulegen. Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerschaft ist die Projektskizze bis spätestens 18. Januar 2024 einzureichen. Für den konkreten Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur sollte die Projektskizze bis spätestens 18. Januar 2024 oder 15. Januar 2026 eingereicht sein.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Armenien Aserbaidschan Kasachstan Kirgisistan Tadschikistan Turkmenistan Usbekistan Georgien Moldau Ukraine Themen: Förderung

Weitere Informationen

Projektträger