Die Assoziierung gilt für die Jahre 2015 - 2020. Zwar muss das Abkommen vor Inkrafttreten noch vom ukrainischen Parlament ratifiziert werden, aber bereits jetzt können sich ukrainische Forschende und Einrichtungen an allen Maßnahmen von Horizont 2020 beteiligen, die aus dem Haushalt 2015 finanziert werden. Partnereinrichtungen aus assoziierten Ländern können grundsätzlich unter denselben Bedingungen teilnehmen wie jene aus den Mitgliedstaaten. Dies eröffnet neue Möglichkeit für ukrainische Antragsstellende, beispielsweise hinsichtlich der Grants des Europäischen Forschungsrates (ERC) oder dem KMU-Instrument.
Kontakt
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Olaf Ripken
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