StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII: Internationaler Zwischencall 2025

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII: Internationaler Zwischencall 2025

Stichtag: 04.06.2025 Programmausschreibungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) und erster Programmaufruf Klimaneutrales Fliegen (LuFo Klima VII-1 KTF). Zentrales Ziel ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt durch luftfahrtinduzierte Treibhausgase und Nicht-CO2-Effekte. Skizzeneinreichungen für den aktuellen Internationalen Zwischencall 2025 sind bis zum 04.06.2025 möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt die Förderung von Vorhaben zur Luftfahrtforschung auf der Grundlage der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der ersten Aufrufe von LuFo Klima VII durchzuführen. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug. Die Ausrichtung der Schwerpunkte von LuFo Klima VII-1 und LuFo Klima VII-1 KTF basieren auf drei Säulen:

  • Alternative klimaneutrale Antriebstechnologien (energieträgeroffen),
  • Reduktion des Energiebedarfs sowie,
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz, Senkung des ökologischen Fußabdrucks und Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Die erste Säule wird in der Förderbekanntmachung LuFo Klima VII-1 KTF und die Säulen zwei und drei werden in der Förderbekanntmachung LuFo Klima VII-1 adressiert. Neben den in der Bekanntmachung festgelegten Bestimmungen gelten weitere Anforderungen für Skizzen des Zwischenaufrufs Internationale Kooperationsprojekte. Diese werden bezugnehmend auf Ausführungen in den beiden Förderbekanntmachungen zur „Vorlage von Projektskizzen für international abgestimmte Kooperationsprojekte“ (Punkt 7.2.1.2 bzw. 7.2.1.3) durch Hinweise zur Skizzeneinreichung beim Internationalen Zwischencall 2025 spezifiziert.

Förderfähig sind im Rahmen des "Internationalen Zwischencall 2025" Kooperationen mindestens eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland und mindestens eines weiteren Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich; in Ausnahmefällen auch außerhalb des EWR. Wissenschaftseinrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich im Verbund mit Teilnehmenden der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Zur Reduzierung der Komplexität werden die Konsortien auf Deutschland plus jeweils ein Partnerland beschränkt.

Die geplante Kooperation ist in jedem Fall durch einen Letter of Intent (LOI) mit Angabe einer konkreten wirtschaftlichen Verwertungsperspektive zu dokumentieren. Zusätzlich ist ein geeigneter Nachweis der Fördermöglichkeit im Partnerland zu belegen. Neben Nationalen Förderprogrammen ist grundsätzlich auch die Förderung durch Europäische oder Regionale Förderprogramme möglich. In jedem Fall muss durch das Förderprogramm eine aussagekräftige Einschätzung der Förderchancen des ausländischen Konsortialteiles bis zum 31.10.2025 erwartbar sein.

International abgestimmte Skizzen müssen bis zum 04.06.2025 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich per E-Mail an lufo-zwischenaufruf(at)dlr.de.

Quelle: BAnz, DLR Projektträger Lufftfahrforschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Engineering und Produktion Förderung Innovation Physik. u. chem. Techn. Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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