StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Was bedeutet ein „No-Deal-Brexit“ für Bildung und Forschung?

Was bedeutet ein „No-Deal-Brexit“ für Bildung und Forschung?

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Das Vereinigte Königreich will die Europäische Union verlassen. Jedoch ist das Austrittsabkommen im ersten Anlauf am britischen Unterhaus gescheitert – es droht ein ungeordneter Brexit. Welche Folgen hat das für Bildung und Forschung?

Internationaler Austausch im Hochschulbereich

Wer bereits in Großbritannien studiert, kann das auch weiterhin tun. Der aufenthaltsrechtliche Status ändert sich durch den Brexit nicht. Das hat die britische Regierung in ihrem „Statement of Intent on the EU Settlement Scheme“ angekündigt. Auch Studienleistungen werden weiter anerkannt, denn das Vereinigte Königreich bleibt auch im Falle eines Brexit Teil des Europäischen Hochschulraums.

Die britische Regierung hat zugesagt, dass sich für europäische Studierende auf Bachelor-Niveau, die im Herbst 2019 ihr Studium an englischen Universitäten beginnen, nichts ändert. Gleiches hat Schottland bereits zugesichert: EU-Studierende müssen ab 2019 weiterhin keine Gebühren zahlen. Dieselbe Regelung gilt auch für EU-Studierende auf Masterniveau, die im Herbst 2019 das Studium aufnehmen. Wie Studienanfänger aus EU-Mitgliedsstaaten ab dem akademischen Jahr 2020/21 hinsichtlich Gebühren eingestuft werden, ist ungewiss. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit auf Studiengebühren und Studienfinanzierung gibt es hier.

Studierende aus dem Vereinigten Königreich könnten nach einem Austritt von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern betroffen sein. Diese Entscheidung treffen die Bundesländer nach dem jeweiligen Hochschulrecht.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die vor dem Austritt erfolgte Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen in Deutschland bleibt weiterhin gültig. Zur Anerkennung von deutschen Qualifikationen in Großbritannien informiert die Regierung des Vereinigten Königreichs auf dieser Regierungswebseite.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 

Als deutscher Auszubildender bleibt unabhängig von einem Brexit die Förderung ergänzender Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich für die Dauer von grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich.

Begabtenförderung

Die Möglichkeit zur Förderung von Auslandsaufenthalten im Vereinigten Königreich ist nicht an die Voraussetzung einer EU-Mitgliedschaft gebunden und bleibt von einem ungeordneten Austritt unberührt. Etwas anderes gilt für die Förderung von vollständig im Vereinigten Königreich durchgeführten Studien. Mit einer Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass Studierende, die ihr Studium bis einschließlich 29.03.2019 im Vereinigten Königreich begonnen haben, im Fall eines ungeordneten Austritts bis zum Studienabschluss mit einem Stipendium gefördert werden können.

Erasmus+

Aussagen über den Verbleib des Vereinigten Königreichs im Erasmus+-Programm sowie zum zukünftigen Status des Vereinigten Königreichs innerhalb des Erasmus+-Programms können derzeit noch nicht getroffen werden. Sollte ein Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zustande kommen, nimmt das Vereinigte Königreich bis zum Ende der aktuellen Programmlaufzeit (2020) an den EU-Programmen teil, auch an Erasmus+. Im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne ein mit der EU vereinbartes Austrittsabkommen verliert das Vereinigte Königreich im laufenden Programm Erasmus+ (2014-2020) seinen Status als Programmland, mit der Folge, dass Erasmus+-Projekte mit britischer Beteiligung formal nicht mehr förderfähig sind. Informationen zur vorgeschlagenen Notfallplanung für Erasmus+ gibt es hier.

Horizont 2020

Unter Horizont 2020 gibt es zurzeit rund 6.400 laufende Projekte mit britischer Beteiligung. In gut 2.500 dieser Projekte sind auch deutsche Einrichtungen beteiligt. Im No-Deal-Szenario würde das Vereinigte Königreich zum Drittstaat. Industrialisierte Drittstaaten können an Horizont 2020 grundsätzlich teilnehmen, erhalten aber in der Regel keine Förderung durch die EU. Daher ist bei den künftigen Regelungen zwischen Beteiligungs- und Finanzierungsbedingungen zu unterscheiden.

Für bereits bewilligte Horizont 2020-Projekte, deren Laufzeit über die EU-Mitgliedschaft vom Vereinigten Königreich hinausgeht, hat die britische Regierung seit längerem öffentlich angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die britischen Teilnehmer in EU-Projekten zu übernehmen. Sofern sich die britische Regierung an diese Ankündigung hält, gäbe es voraussichtlich nur begrenzte Auswirkungen für die Verbundprojekte. Bei Projekten aus Einzelfördermaßnahmen mit einer Gasteinrichtung im Vereinigten Königreich ist die Lage dagegen unsicher.

Die Auswirkungen eines harten Brexits auf das Folgeprogramm „Horizont Europa“ sind noch offen. Dies hängt einerseits davon ab, wie die Bestimmungen zur Assoziierung von Drittstaaten im Rahmenprogramm ausgestaltet werden, andererseits von möglichen späteren Verhandlungen zu einem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Förderung

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