Die für die Digitalisierung zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Dezember 2020 die „Berliner Erklärung zur Digitalen Gesellschaft (Berlin Declaration on Digital Society)“ unterzeichnet. Darin vereinbaren sie, gemeinsam mit den EU-Institutionen darauf hinzuarbeiten, die digitale Teilhabe und Integration zu stärken, um eine wertebasierte digitale Transformation zu fördern. Die Unterzeichnungszeremonie fand im Rahmen der virtuell abgehaltenen hochrangigen Konferenz zur wertbasierten digitalen Transformation in Europa statt, die von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft organisiert wurde. Die High-Level Konferenz des Bundesministeriums des Innern befasste sich mit der Vorreiterrolle der öffentlichen Verwaltung für eine wertebasierte digitale Transformation auf Basis demokratischer Grundwerte, ethischer Prinzipien und aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft.
Die Berliner Erklärung baut auf den Errungenschaften der Erklärung von Tallinn über elektronische Behördendienste aus dem Jahr 2017 auf und schafft die Voraussetzungen für eine künftige Interoperabilitätspolitik und eine verstärkte digitale Regierungspolitik in der EU. Die Unterzeichner verpflichten sich, bis Ende 2024 eine Reihe von Maßnahmen im digitalen Bereich umzusetzen, wie beispielsweise demokratische Werte und digitale Kompetenzen besser zu fördern sowie Sicherheit, Nachhaltigkeit und technologische Souveränität zu stärken.
Außerdem haben die EU-Kommission und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Plattform Digital4Development (D4D) zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union gestartet. Ziel ist es, Investitionen in den digitalen Wandel zu steigern und wertebasierte Regeln für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft weltweit zu fördern. Auf der Plattform arbeiten wichtige Akteure aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und Finanzeinrichtungen zusammen, um folgende Ziele zu verwirklichen: Aufstockung der Investitionen in den digitalen Wandel in den EU-Partnerländern; Förderung eines umfassenden, wertebasierten Regelwerks für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft weltweit und Förderung eines stärkeren und gezielter strategisch ausgerichteten Engagements der EU in internationalen digitalen Partnerschaften. Die Initiative wird von Deutschland, Frankreich, Belgien, Estland und Luxemburg unterstützt, zudem haben sechs weitere EU-Mitgliedstaaten (Finnland, Litauen, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden) die Absichtserklärung zur Mitwirkung an der D4D-Plattform unterzeichnet.
Ebenfalls am 8. Dezember 2020 hat die EU-Kommission die weltweit ersten Leitlinien veröffentlicht, anhand derer die Transparenz des Rankings auf Online-Plattformen verbessert werden soll. Die größten Plattformen müssen demnach den in der Online-Suche gerankten Unternehmen mehr Informationen über die Funktionsweise ihrer Algorithmen bereitstellen. Das algorithmische Ranking bestimmt, wie Seiten in den Suchergebnissen sichtbar sind, was sich entscheidend auf den Erfolg von Unternehmen auswirkt. Die Richtlinien ergänzen die Anforderungen an die Transparenz des Rankings gemäß der 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Plattform-to-Business Regulation, P2B).
Zum Nachlesen
- Bundesministerium des Innern (08.12.2020): Berlin Declaration on Digital Society and Value-Based Digital Government
- EU-Kommission (08.12.2020): Team Europe: Digital4Development Hub launched to help shape a fair digital future across the globe
- EU-Kommission (08.12.2020): Leitlinien zur Transparenz des Rankings gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF)
- EU-Kommission (11.07.2019): Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Plattform-to-Business Regulation, P2B) (PDF)