Im Einklang mit der Mitteilung zum Binnenmarkt vom 22. November 2018 hat die EU-Kommission vergangene Woche weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen uneingeschränkt einhalten.
Fachkräfte können im ganzen EU-Binnenmarkt ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen erbringen. Die EU hat Vorschriften eingeführt, die es Fachkräften wie Ärzten oder Architekten erleichtern, ihre Berufsqualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat anerkennen zu lassen. Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) musste bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Kommission hat mit Gründen versehene Stellungnahmen an 24 Mitgliedstaaten sowie ergänzende Aufforderungsschreiben an zwei weitere Mitgliedstaaten übermittelt. Diese betreffen Fragen insbesondere zu Folgendem:
- Europäischer Berufsausweis
- Vorwarnmechanismus
- Möglichkeit des partiellen Zugangs zu einer Berufstätigkeit
- Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen
- Einrichtung von Beratungszentren
- Transparenz und Verhältnismäßigkeit bei regulatorischen Hindernissen
Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.