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Europäische Kommission: Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz unterzeichnet

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Die Europäische Kommission hat im Namen der EU das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet. Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen über künstliche Intelligenz und steht in vollem Einklang mit dem EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, der ersten umfassenden KI-Verordnung der Welt.

Das Übereinkommen sieht ein gemeinsames Konzept vor: Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Es enthält eine Reihe von Schlüsselkonzepten aus dem KI-Gesetz der EU, wie zum Beispiel einen risikobasierten Ansatz, Transparenz entlang der Wertschöpfungskette von KI-Systemen und KI-generierten Inhalten, detaillierte Dokumentationspflichten für KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, und Risikomanagementpflichten mit der Möglichkeit, KI-Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Grundrechte angesehen werden, zu verbieten.

Zu den Verhandlungspartnern gehörten die EU, andere Mitgliedstaaten des Europarats, der Heilige Stuhl, die USA, Kanada, Mexiko, Japan, Israel, Australien, Argentinien, Peru, Uruguay und Costa Rica. Die Beiträge von 68 internationalen Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Industrie und anderer internationaler Organisationen sorgten ebenfalls für einen umfassenden und integrativen Ansatz. Das Übereinkommen des Europarats ist Teil umfassenderer Initiativen der EU im Bereich der künstlichen Intelligenz auf internationaler Ebene, zu denen auch Diskussionen im Rahmen der G7, der OECD, der G20 und der Vereinten Nationen gehören.

Das Übereinkommen wird in der EU durch das KI-Gesetz umgesetzt, das harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Einführung und die Verwendung von KI-Systemen sowie gegebenenfalls weitere einschlägige EU-Rechtsvorschriften enthält.

Auch Großbritannien hat das Rahmenübereinkommen des Europarates unterzeichnet. Nach Inkrafttreten werden die bereits bestehenden Gesetze und Richtlinien im Vereinigten Königreich an dieses erste rechtsverbindliche internationale Abkommen angepasst und erweitert. Darüber hinaus wird die britische Regierung bei der Ratifizierung des Übereinkommens eng mit den Regulierungsbehörden, den dezentralen Verwaltungen und den lokalen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen angemessen umgesetzt werden können.

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Quelle: Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, GOV.UK Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Argentinien Costa Rica Kanada Mexiko Peru Uruguay USA Israel Japan Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU G7 / G20 Global OECD Australien Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Information u. Kommunikation Innovation Sicherheitsforschung Strategie und Rahmenbedingungen

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