StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Rat der Europäischen Union: Initiativen zu Forschung und Innovation

Rat der Europäischen Union: Initiativen zu Forschung und Innovation

Berichterstattung weltweit

Der Rat der Europäischen Union hat eine Reihe von Schlussfolgerung und Empfehlungen angenommen oder gebilligt, die sich mittelbar und unmittelbar auf Forschung und Innovation in Europa auswirken oder beziehen.

Folgende Entscheidungen wurden getroffen:

Stärkung der Valorisierung von Wissen

Die Valorisierung von Wissen ist der Prozess der Schaffung eines sozialen und wirtschaftlichen Werts aus Wissen, das aus Forschung und Innovation gewonnen wurde. Die vom Rat angenommene Schlussfolgerungen zur „Stärkung der Valorisierung von Wissen als Instrument für eine resiliente und wettbewerbsfähige Industrie und eine strategische Autonomie in einer offenen Wirtschaft in Europa“ hat zum Hauptziel, verschieden Wege für die Förderung der Valorisierung von Wissen zu stärken. Gleichzeitig ist eine Bestandsaufnahme der dazu gestarteten Initiativen und Leitlinien vorgesehen. Die Schlussfolgerung enthält zudem Vorschläge zur Schließung der Lücken in der europäischen Innovationslandschaft.

Stärkung der Forschungssicherheit

Der Rat hat eine Empfehlung zur Stärkung der Forschungssicherheit angenommen. Hauptziel der Empfehlung ist es, die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Risiken für die Forschungssicherheit, die sich aus der internationalen Zusammenarbeit ergeben, zu unterstützen. In der Empfehlung werden Risiken ermittelt, die sich hauptsächlich auf die Bereiche unerwünschter Transfer von Wissen, Einflussnahme aus dem Ausland und Verletzungen ethischer Grundsätze oder der Integrität beziehen.

Hochleistungsrechnen für die KI-Entwicklung

Der Rat hat eine politische Einigung über eine Verordnung zur Ausweitung der Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) erzielt. Damit erhält das Gemeinsame Unternehmen ein zusätzliches Ziel: die Entwicklung und den Betrieb von KI-Fabriken zur Unterstützung eines Ökosystems für Künstliche Intelligenz (KI). KI-Fabriken werden Einrichtungen sein, die eine Infrastruktur für KI-Hochleistungsrechendienste bereitstellen. Ferner wird mit der Verordnung innovativen europäischen Start-up-Unternehmen im Bereich KI die Hochleistungsrechenkapazität der Union weiter zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Modelle trainieren können.

Bewertung von Horizont 2020

Horizont 2020 war das achte Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation und wurde von 2014 bis 2020 mit einem Gesamtbudget von 75,6 Mrd. EUR durchgeführt. Der Rat hat nun die Schlussfolgerungen zur „Ex-post-Bewertung von Horizont 2020 und Zukunftsperspektiven“ gebilligt. Die Schlussfolgerungen sind die Reaktion der Mitgliedstaaten auf den Bericht über die Ex-post-Bewertung, den die Kommission Anfang dieses Jahres veröffentlicht hat. Sie sollen politische Leitlinien für die Vorbereitung des künftigen Rahmenprogramms (RP10) vorgeben.

Weitere Beschlüsse

Der Rat hat zudem das EU-KI-Gesetz endgültig verabschiedet, das erstmals gesetzliche Regeln für die Entwicklung und Anwendung von KI vorgibt. Zudem wurden Schlussfolgerungen für mehr Cybersicherheit und Cyber-Resilienz in der Union sowie zum Beitrag der Raumfahrt zur Wettbewerbsfähigkeit Europas angenommen. Des Weiteren legte der Rat mit der Billigung der Schlussfolgerungen zur Zukunft der Digitalpolitik der EU wichtige Prioritäten für die nächste Legislaturperiode fest.

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Quelle: Rat der Europäischen Union Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Information u. Kommunikation Innovation Sicherheitsforschung Strategie und Rahmenbedingungen

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