StartseiteThemenCOVID-19-PandemieSchwedischer Forschungsrat erlaubt Umwidmung von Fördermitteln für Coronavirus-Forschung

Schwedischer Forschungsrat erlaubt Umwidmung von Fördermitteln für Coronavirus-Forschung

Berichterstattung weltweit

Bis Mitte des Jahres können Zuwendungsempfänger einen Teil ihrer eingeworbenen Mittel für die Forschung zu COVID-19 verwenden.

Ende März hat der Swedish Research Council bekanntgegeben, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit bereits bewilligten Mitteln, die für andere Forschungszwecke vorgesehen waren, Forschung im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Erkrankung COVD-19 betreiben dürfen. Die Option kann unabhängig von den ursprünglich bewilligten Projektinhalten gezogen werden. Ausgenommen sind Zuschüsse für Forschungsinfrastruktur.

Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Forschungsvorhaben müssen bis zum 31. Juli 2020 abgeschlossen sein. Maximal ein Drittel der insgesamt bewilligten Fördersumme darf umgewidmet werden; diese Mittel werden nicht ersetzt. Außerdem werden die Laufzeiten der Vorhaben nicht verlängert. Die Forschungsergebnisse zu COVID-19 müssen offen publiziert und zugrundeliegende Daten frei verfügbar gemacht werden.

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Quelle: Swedish Research Council Redaktion: von Alexander Bullinger, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweden Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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