Das Ziel der Förderung ist es, den Einsatz bereits entwickelter digitaler Technologien im Gesundheitswesen zu stärken. Dabei soll auch ihre Skalierbarkeit bei einer hohen Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern nachgewiesen werden. Die geförderte digitale Technologie sollte nachweislich Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsindikatoren verbessern, um so ihre routinemäßige Anwendung zu ermöglichen.
Die vorgeschlagenen Initiativen können Bereiche wie Künstliche Intelligenz, fortschrittliche Datenverarbeitung und Verbesserung von Diagnostik und Therapie umfassen. Mögliche angewendete Technologien können Mobiltelefone, tragbare Geräte, Fernüberwachung durch Sensoren, Bildscanner, Robotik, virtuelle Realität, Telemedizin oder andere sein.
Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:
- Gesamtantragsvolumen von ca. 50.000 Euro bis 500.000 Euro
- Dauer des Programms von mindestens drei Jahren
- Finanzierungsmodell mit abnehmendem Fördermitteleinsatz im Laufe der Förderperiode, Übergang in die selbständige Finanzierung nach Auslaufen der Förderperiode
- Vernetzung mit anderen relevanten Akteuren vor Ort
- wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms mit Wirkungsnachweis
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen.
Die Antragsskizzen sollten möglichst in englischer Sprache bis zum 31.01.2024 eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert. Die Förderentscheidung wird bis Mitte 2024 erfolgen.