StartseiteThemenDigitaler WandelEuropäisches Parlament und Europäischer Rat einigen sich auf Europäisches Chip-Gesetz

Europäisches Parlament und Europäischer Rat einigen sich auf Europäisches Chip-Gesetz

Berichterstattung weltweit

Die EU will ihre Abhängigkeit bei Halbleitern verringern und bis 2030 ihren Weltmarktanteil auf 20 Prozent verdoppeln. Um das zu erreichen, hatte die Europäische Kommission im Februar 2022 ein Europäisches Chip-Gesetz vorgeschlagen. Am 18. April 2023 haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung darüber erzielt.

Die jüngsten Engpässe bei Halbleitern haben die Abhängigkeit Europas von wenigen Unternehmen außerhalb der EU deutlich gemacht, denn Chips werden vor allem in Taiwan und Südostasien hergestellt und in den Vereinigten Staaten entworfen. Als Reaktion auf die kritischen Abhängigkeiten wird das europäische Chip-Gesetz die Fertigung in der Union stärken, das europäische Design-Ökosystem fördern und die Expansion und Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette vorantreiben. Dank des europäischen Chip-Gesetzes soll die Europäische Union ihr Ziel erreichen, das darin besteht ihren derzeitigen weltweiten Marktanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

Mit der ersten Säule des Gesetzes – der Initiative „Chips für Europa“ – wird die technologische Führungsrolle Europas gestärkt, indem der Wissenstransfer vom Labor bis zur Fertigung erleichtert, die Lücke zwischen der Forschung und Innovation und der Anwendung in der Industrie überbrückt und die industrielle Einführung innovativer Technik durch europäische Unternehmen gefördert wird. Mit der Initiative sollen öffentlich-private Investitionen in Höhe von 43 Mrd. EUR mobilisiert werden, wovon 3,3 Mrd. EUR aus EU-Haushaltsmitteln für den Zeitraum bis 2027 bereitgestellt werden.

Mit der zweiten Säule des europäischen Chip-Gesetzes wird ein Rahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch die Mobilisierung von Investitionen und den Ausbau der Kapazitäten in der Halbleiterfertigung geschaffen. Zu diesem Zweck wird ein Rahmen für integrierte Produktionsstätten und offene EU-Fertigungsbetriebe geschaffen, die in der Union neuartig sind und zur Versorgungssicherheit und zu einem resilienten Ökosystem im Interesse der Union beitragen.

Mit der dritten Säule des europäischen Chip-Gesetzes wird auch ein Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet, um die Zusammenarbeit mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, die Versorgung mit Halbleitern zu überwachen, die Nachfrage abzuschätzen, Engpässe vorherzusehen und erforderlichenfalls eine Krisenstufe zu aktivieren. Für solche Situationen sieht das europäische Chip-Gesetz ein spezielles Instrumentarium von Maßnahmen vor, die ergriffen werden können.

Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden.

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Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Anna März, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Information u. Kommunikation Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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