StartseiteThemenWissens- und TechnologietransferGeändert: Bekanntmachung des BMBF für Zuwendungen für den Aufbau deutsch-ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine

Geändert: Bekanntmachung des BMBF für Zuwendungen für den Aufbau deutsch-ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine

Stichtag: 15.04.2020 Programmausschreibungen

Richtlinien für Zuwendungen für den Aufbau deutsch-ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine vom 5. November 2019 (Bundesanzeiger vom 02.12.2019). Einschließlich der Änderung der Richtlinie vom 27. Dezember 2019 (Bundesanzeiger vom 27.12.2019): Der Stichtag wurde vom 15. März 2020 auf den 15. April 2020 verlegt.

Hinweis:
Die Richtlinie wurde in einer geänderten Fassung nochmals im Bundesanzeiger (24.03.2022) veröffentlicht. Änderungen wurden angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022 vorgenommen. Die Vorlagefrist für Skizzen endete weiterhin am 15. April 2020. Die geänderte Fassung ist demnach lediglich für die Projekte relevant, die bereits in der Konzeptphase gefördert werden.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden die Einrichtung und die Arbeit von exzellenten deutsch-ukrainischen Arbeitsgruppen oder kleinen Instituten (Exzellenzkerne) in der Ukraine zur Stärkung und Sicherung einer nachhaltigen und bilateralen Forschungs- und Entwicklungskompetenz gefördert.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) mit der Ukraine weiter zu intensivieren und insbesondere gemeinsame Exzellenzkerne von gegenseitigem Interesse zu fördern. Hierdurch wird ein Beitrag zum „Aktionsplan Ukraine“ der Bundesregierung geleistet und die politische und wirtschaftliche Stabilisierung des Landes unterstützt. Weiterhin dient die Bekanntmachung der Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung.

Ziel der deutsch-ukrainischen Exzellenzkerne ist es, die Ukraine beim Aufbau exzellenter Wissenschaftseinrichtungen zu unterstützen und damit:

  • die exzellenzorientierte Forschungszusammenarbeit mit der Ukraine auszubauen,
  • nachhaltige bilaterale Forschungsstrukturen zu schaffen,
  • die Erforschung und Entwicklung von Innovationen voranzubringen,
  • die Sichtbarkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu erhöhen,
  • den Wissens- und Technologietransfer zu steigern,
  • nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen.

Zur Erreichung der Ziele der Förderbekanntmachung sollen exzellente Arbeitsgruppen unter Leitung eines internationalen Spitzenforschers (sogenannte „Exzellenzkerne“) durch Partnerschaften zwischen führenden deutschen mit ukrainischen Einrichtungen in der Ukraine etabliert werden. Die Einbindung exzellenter Wissenschaftler, die zurzeit außerhalb der Ukraine tätig sind und bereit sind, als Spitzenforscher einen Exzellenzkern in der Ukraine zu leiten, wird ausdrücklich befürwortet.

Hierzu sind zwei Förderphasen vorgesehen. Im Rahmen einer ersten Phase („Konzeptphase“) soll das geplante Vorhaben inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden. Ziel dieser Phase ist die Entwicklung eines detaillierten Plans zur wirtschaftlichen Realisierbarkeit sowie ein inhaltliches Konzept zur Einordnung der identifizierten Forschungsfelder in die bilateralen Wissenschaftsbeziehungen. Nach einer eingehenden und unabhängigen Evaluation der eingereichten Konzepte sollen die besten erfolgreichen Vorhaben in der Implementierungsphase umgesetzt werden.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte, z. B. beim BMBF, bei der Europäischen Union (EU; insbesondere „Teaming for Excellence“) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft und solchen in der Ukraine dienen. Der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) kommt besondere Bedeutung zu.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe für die Konzeptphase sind dem DLR Projektträger bis spätestens 15. April 2020 zunächst Projektskizzen ausschließlich elektronisch über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. (Der Stichtag wurde per Änderung der Richtlinien für Zuwendungen für den Aufbau deutsch-ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine (Bundesanzeiger vom 27.12.2019) vom 15. März 2020 auf den 15. April 2020 verlegt)

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ukraine Themen: Förderung Infrastruktur Netzwerke

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