StartseiteThemenWissens- und TechnologietransferEuropäisches einheitliches Patentsystem in Kraft getreten

Europäisches einheitliches Patentsystem in Kraft getreten

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Das neue Einheitspatent bietet einen einheitlichen Schutz in 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten. Für Unternehmen wird es damit einfacher und günstiger, geistiges Eigentum in Europa zu schützen und zu nutzen. Teil des neuen Patentsystems ist auch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts, das für Einheitspatente und bestehende europäische Patente zuständig ist.

Das am 1. Juni in Kraft getretene einheitliche Patentsystem bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten in Europa. Dies bedeutet geringere Kosten und Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Es ermöglicht Unternehmen und anderen Innovatoren, ein einziges "einheitliches" Patent für ihre Erfindungen zu erhalten, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Damit entfällt die mit der Vielzahl nationaler Patentgesetze und -verfahren einhergehende Komplexität. Auch die für europäische Patente geltenden kostspieligeren nationalen Validierungsanforderungen entfallen. So wird ein Einheitspatent über einen Zeitraum von 10 Jahren weniger als 5.000 Euro an Jahresgebühren kosten, statt wie bisher rund 29.000 Euro für die Verlängerung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Das Einheitspatent wird sich zunächst auf 17 Mitgliedstaaten erstrecken, auf die rund 80 Prozent des BIP der EU entfallen. Es wird erwartet, dass sich in Zukunft weitere Mitgliedstaaten dem System anschließen werden, so dass letztlich eine EU-weite Abdeckung angestrebt wird.

Die erste Phase des Verfahrens zur Erlangung eines Einheitspatents ist die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). Das EPA führt dann eine Prüfung durch, die im Falle eines positiven Ergebnisses zur Erteilung eines europäischen Patents führt. Diese Phase besteht bereits heute und bleibt unverändert. Neu ist, dass der Patentinhaber oder die Patentinhaberin innerhalb eines Monats nach der Erteilung beim EPA beantragen kann, dass das Patent einheitliche Wirkung für die teilnehmenden Mitgliedstaaten erhält. Gleichzeitig kann man das Europäische Patent auch in weiteren Ländern validieren lassen, die nicht unter das Einheitspatentsystem fallen, und zwar nach den bereits heute geltenden nationalen Verfahren, je nachdem, welcher geografische Geltungsbereich angestrebt wird.

Darüber hinaus wird ein neues Einheitliches Patentgericht (EPG), das für Einheitspatente und bestehende europäische Patente zuständig ist, den Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Patentrechte wirksamer durchzusetzen. Das EPG soll einen kohärenteren Rechtsrahmen für Patentstreitigkeiten schaffen und das Risiko widersprüchlicher Urteile verringern. Konkret wird eine einzige Klage vor dem EPG mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten ersetzen.

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Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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