StartseiteThemenWissens- und TechnologietransferÜberarbeitete EU-Normungsvorschriften: EU-Ministerinnen und ‑Minister stimmen Änderung zu

Überarbeitete EU-Normungsvorschriften: EU-Ministerinnen und ‑Minister stimmen Änderung zu

Berichterstattung weltweit

In der Verordnung werden Verfahren für die Ausarbeitung harmonisierter Normen in der EU festgelegt. Diese erleichtern das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Binnenmarkt und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Nachdem der Rat der Europäischen Union den Standpunkt des Europäischen Parlaments am 8. Dezember gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.

Mit dieser Änderung werden neue Anforderungen an die europäischen Normungsorganisationen eingeführt, um die Einbeziehung der nationalen Normungsgremien in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum sicherzustellen. Die Stärkung der Rolle der nationalen Vertreter soll die Funktionsweise der europäischen Normungsorganisationen verbessern und die Vertretung der Mitgliedstaaten in ihren Entscheidungsprozessen stärken.

Die Änderung wird auch die Förderung europäischer Werte bei der Erarbeitung europäischer Normen gewährleisten. Dies ist angesichts des anhaltenden digitalen Wandels besonders wichtig.

Hintergrund

Obgleich europäische Normen nicht immer sichtbar sind, sind sie im täglichen Leben von entscheidender Bedeutung und spielen im Binnenmarkt eine wichtige Rolle. Durch sie wird gewährleistet, dass Produkte wie Spielzeug oder Haushaltsgeräte dem Unionsrecht entsprechen und dass sie interoperabel, für die Bürgerinnen und Bürger sicher sowie umweltverträglich sind.

Harmonisierte Normen, die im Auftrag der Europäischen Kommission von einer der europäischen Normungsorganisationen erarbeitet werden, sind ein bewährtes Instrument zur Förderung der technischen Konformität von Produkten. Die Normen können, auch wenn sie weitverbreitet sind, durch die Hersteller in der gesamten Union freiwillig angewendet werden, um die grundlegenden im Unionsrecht festgelegten Produktanforderungen zu erfüllen.

Normen tragen auch dazu bei sicherzustellen, dass europäische Erzeugnisse und Dienstleistungen wie Batterien und Künstliche Intelligenz den Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften entsprechen sowie ökologische und andere Erwägungen berücksichtigen.

Die Kommission hat am 2. Februar 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Normungsverordnung sowie eine neue Strategie für die Normung vorgelegt, in der ein neuer Ansatz der EU für die Normung dargestellt wird. Am 13. Mai 2022 hat der Rat seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung zur europäischen Normung festgelegt. Am 12. Oktober 2022 haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig auf die geänderte Normungsverordnung geeinigt.

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Rechtakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft.

Zum Nachlesen

Quelle: Rat der Europäischen Union Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger