Mit der Förderrichtlinie wird ein Angebot zur Unterstützung von internationalen Projekten zum Aufbau von Erzeugungsanlagen von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie für die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung von Wasserstoff und von begleitenden Forschungsvorhaben im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie eingerichtet. Die Förderrichtlinie schafft einen neuen Rahmen zur zeitnahen Förderung vorab genannter Vorhaben in Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Staaten der Europäische Freihandelsassoziation EFTA Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das Programm unterstützt den Aufbau von industriellen Produktionsanlagen, von Pilot- und Demonstrationsprojekten, von begleitenden Forschungsvorhaben sowie begleitenden bzw. vorbereitenden wissenschaftlichen Analysen und Studien. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) berücksichtigen mit diesen Förderoptionen die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse antragsberechtigter Institutionen und setzen die bewährte Ressortarbeitsteilung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramm (EFP) um.
Mit den nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen soll der dringend erforderliche Markthochlauf von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten effektiv unterstützt, die Schaffung eines internationalen Marktes für diese Produkte beschleunigt und somit ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Stärkung der Konjunktur geleistet werden. Der Aufbau von Handelsbeziehungen mit potenziellen Exporteuren von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten soll durch das Förderprogramm begünstigt werden.
Folgende vier Hauptziele werden verfolgt:
- der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovationen
- die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Wasserstofftechnologien von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland entlang der Wertschöpfungskette von Wasserstoff
- die Vorbereitung von Importinfrastruktur nach Deutschland
- der Kapazitätsaufbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowohl im Rahmen der akademischen als auch der beruflichen Ausbildung. Dies stärkt Potenziale und baut Brücken für nachhaltige Kooperationen
Zudem gilt übergreifend, dass Partnerländer beim Voranbringen ihrer Energiewende und der Entwicklung einer industriepolitischen Perspektive im Hinblick auf Entwicklungs- und Wachstumschancen, im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens unterstützt werden sollen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte gefördert werden. Dabei fokussiert Modul 1 auf Vorhaben im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung; Modul 2 dagegen adressiert begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte, die in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden (Umsetzungsland). Die Gewährung der Förderung erfolgt nach gründlicher Prüfung (pflichtgemäßem Ermessen) und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.
Bewilligende Stelle für Modul 1 ist das BMWi. Das BMWi behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger als Verwaltungshelfer zu beauftragen. Für die Administration des Modul 2 der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt. Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig ausgestaltet, bestehend aus Projektskizze und förmlichem Zuwendungsantrag. Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt im Rahmen von drei Förderrunden (Stichtage zur Einreichung: 31. Oktober 2021, 31. Dezember 2021, 28. Februar 2022).