AusbildungWeltweit startet in die erste von zwei Förderrunden des Jahres 2025. Bis zum 25. März 2025 um 13:00 Uhr können berufliche Schulen, Ausbildungsbetriebe und Kammern wieder Förderanträge für weltweite Auslandsaufenthalte stellen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 stattfinden. Die zweite Frist im laufenden Jahr zur Beantragung einer Förderung bei AusbildungWeltweit ist der 7. Oktober für Aufenthalte zwischen Februar 2026 und Januar 2027.
Was wird gefördert?
- Auszubildendenaufenthalte im Rahmen der Ausbildung für eine Dauer von 3 Wochen bis 3 Monaten (19 - 90 Tage)
- Lernaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal für 2 Tage bis 2 Wochen
- Vorbereitende Besuche zur Konkretisierung Ihrer Planungen und Absprachen mit Partnern: 2 - 5 Tage
Der Fokus der Förderung liegt auf praxisorientieren und ausbildungsbezogenen Lernaufenthalten. Die Auszubildenden sollen vor Ort in Unternehmen in der alltäglichen Routine eingesetzt werden und das gemeinsame Arbeiten im Ausland erleben. Schulische Aufenthalte oder Kurse sind nicht förderfähig. Lernaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal müssen einen Mehrwert und Kompetenzgewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit in Deutschland bringen.
Antragsberechtigt sind ausbildende Unternehmen, berufliche Schulen, Kammern und andere Einrichtungen der beruflichen Bildung. Auszubildende können keine eigenen Anträge stellen. Förderanträge werden über das AusbildungWeltweit-Projektportal eingereicht.