StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des regionalen Ausbaus der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des regionalen Ausbaus der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)

Stichtag: neuer Stichtag 28. Februar 2022 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung des regionalen Ausbaus der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China) vom 2. Juni 2021 / Änderung der Bekanntmachung vom 17.08.2021 (Bundesanzeiger vom 02.09.2021)

Änderung der Bekanntmachung vom 17.08.2021 (Bundesanzeiger vom 02.09.2021):

Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung des regionalen Ausbaus der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China) vom 2. Juni 2021 (BAnz AT 28.06.2021 B5) wird wie folgt geändert:

  • Der in Nummer 7.2.1 aufgeführte Stichtag 27. September 2021 zur Einreichung von Projektskizzen wird auf den 28. Februar 2022 verschoben.
  • Die in Nummer 8 aufgeführte Geltungsdauer 30. Juni 2030 wird verlängert, die Richtlinie ist nunmehr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.

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Ziel der Bekanntmachung ist eine Verbreitung und Vertiefung der China-Kompetenz in der deutschen Wissenschaftslandschaft, sowohl an einzelnen Institutionen als auch und vor allem institutionenübergreifend in einer Region. Aufbauend auf den bekannten Formen der China-Kompetenzvermittlung an einzelnen Standorten der deutschen Forschungs- und Bildungslandschaft soll nun das bereits vorhandene Wissen durch den Austausch mit anderen Institutionen vertieft, erweitert, geteilt und mit neuen Formaten ergänzt werden. Wo bisher noch Wissen und Erfahrungen fehlen, sollen diese gemeinsam aufgebaut werden.

Modul 1: Regio-China:

Gegenstand der Förderung ist der Ausbau von China-Kompetenz an deutschen Forschungseinrichtungen und Hochschulen einer Region. Der Begriff „Region“ kann dabei je nach der Dichte der Akteure flexibel definiert werden, ist jedoch plausibel zu begründen. Die Region sollte so weit gefasst sein, dass eine kritische Masse an Akteuren und Maßnahmen gebündelt werden kann und im Rahmen der Maßnahmen damit ein relevanter Austausch innerhalb der Region ermöglicht wird. Dabei sollen der Wissensaustausch unter den Einrichtungen einer Region vertieft und die Maßnahmen zum China-Kompetenz-Ausbau gebündelt werden.

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderbekanntmachung Projekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ­Gebietskörperschaften und – wo passfähig – unter Einbeziehung weiterer geeigneter Akteure, die in Deutschland ansässig sind.

Modul 2: Wissenschaftliches Begleitvorhaben:

Ergänzend zu den „Regio-China“-Projekten aus Modul 1 soll in Modul 2 ein wissenschaftliches Begleitvorhaben gefördert werden. Ziel ist es, die Ergebnisse der „Regio-China“-Projekte auf überregionaler Ebene zusammenzuführen und diese mit anderer, in Deutschland und vor allem Europa bestehender China-Expertise zu verbinden. Dadurch sollen u. a. die Impulse aus den Regionen deutschlandweit und europaweit sowie sektorenübergreifend reflektiert und verbreitet werden. Andersherum sollen die „Regio-China“-Projekte über das wissenschaftliche Begleitvorhaben leichteren Zugang zu bereits bestehendem Wissen erhalten. Das wissenschaftliche Vernetzungsprojekt soll somit als neutraler Mittler eine Austausch- und Wissensplattform für die in Deutschland aktiven Kompetenzmaßnahmen etablieren und das vorhandene Wissen sichten, bündeln, wissenschaftlich aufbereiten und kommunizieren.

Das Begleitvorhaben kann als Einzel- oder Verbundprojekt gefördert werden. Das Projekt sollte bereits in der Projektlaufzeit Ideen und Ansätze entwickeln, aus denen hervorgeht, wie sich die zu etablierende Plattform über die Förderlaufzeit hinaus nach einer Förderung des BMBF selbst tragen kann.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 28. Februar 2022 (bisher: 27. September 2021) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen.

Quelle: BMBF - Bekantmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: China Themen: Förderung

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