Die konkrete Unterstützung kann insbesondere die Zusammenstellung vollständiger Unterlagen, die Beratung zum korrekten Ausfüllen der Antragsformulare sowie Hinweise im Hinblick auf den richtigen Aufenthaltszweck und die damit einhergehende korrekte Terminbuchung umfassen. Die hoheitlichen Befugnisse der Antragsprüfung verbleiben dabei vollständig bei den Visastellen des Auswärtigen Amts.
Benjamin Leipold, DIHK-Bereichsleiter AHK-Netz | Koordination DEinternational, Internationale Projekte, sagte:
"Diese Vereinbarung beruht auf der guten Zusammenarbeit zwischen den Auslandsvertretungen und Auslandshandelskammern an den jeweiligen Standorten und kann sie weiter vertiefen. Wir schließen damit eine Beratungslücke beim für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland so wichtigen Thema der Fachkräftegewinnung."
Die Kooperationsvereinbarung trägt zur Umsetzung der Strategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten der Bundesregierung sowie der "Gemeinsamen Absichtserklärung zur Förderung der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten" (PDF ) bei, welche die Bundesregierung mit Wirtschaft und Gewerkschaften im Dezember 2019 unterzeichnet hat.
Zum Nachlesen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Bundesregierung und DIHK vereinbaren Unterstützung der Auslandshandelskammern bei der Fachkräfteeinwanderung