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DFG Empfehlungen: Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) legt Empfehlungen für mehr Handlungssicherheit bei Antragstellung und Begutachtung vor und schlägt konkrete Reflexion und Prüfung vor statt "roter Linien" hinsichtlich bestimmter Länder, Partnerinstitutionen oder Forschungsthemen zu ziehen.

Bei internationalen Forschungskooperationen in von der DFG geförderten Projekten sollen künftig auch die möglichen Risiken solcher Kooperationen stärker und systematischer reflektiert werden. Die Empfehlungen sollen insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Forscherinnen und Forschern in autoritär regierten Ländern dazu führen, potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen realistisch einzuschätzen und auf dieser Grundlage abgewogene Entscheidungen zu treffen. Sie richten sich in erster Linie an antragstellende Personen und Forschungseinrichtungen, sollen aber auch in den Begutachtungs- und Entscheidungsprozess der DFG eingebunden werden.

Den jetzt veröffentlichten Empfehlungen zufolge sollen Antragstellerinnen und Antragsteller, die mit internationalen Partnern kooperieren wollen, künftig so konkret wie möglich erläutern, welche Risiken dabei auftreten können. Geprüft werden soll etwa, ob an dem jeweiligen Partnerinstitut Forschung zu militärischen oder vergleichbaren Zwecken durchgeführt wird und ob ein systematisches Abgreifen von Forschungsdaten denk- oder erwartbar ist. Ebenso soll der Forschungsgegenstand auf kritische Anwendungs- oder Verwertungsmöglichkeiten geprüft werden. Auch Einschränkungen in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit im Kooperationsland, etwa hinsichtlich der Publikation der Projektergebnisse, sollen reflektiert werden.

Bei allen empfohlenen Prüf- und Reflexionsschritten gilt der Grundsatz: je größer die Risiken beziehungsweise ihr Anschein, desto genauer und ausführlicher sollte das Forschungsprojekt begründet werden. Umgekehrt genügt ein kurzer Hinweis, wenn bei einem beantragten Projekt keine erkennbaren Risiken bestehen.

Zusätzlich sollen sich Forscherinnen und Forscher auf ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute stützen können, bei denen die rechtliche Verantwortung für die Kooperationen liegt und die die konkreten Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten. Dazu gehört neben der Hilfestellung bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben auch die fortwährende Unterstützung durch die Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird zudem empfohlen, sich bei der Abwägung von Risiko und Nutzen einzelner Kooperationen in ihren wissenschaftlichen Communities sowie mit den an vielen Forschungseinrichtungen bereits etablierten Kommissionen und Beauftragten eng auszutauschen.

Die entsprechenden Hinweise zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen für die Antragstellenden und für die am Urteilsbildungsprozess beteiligten Personen werden derzeit in der Geschäftsstelle der DFG in die entsprechenden Dokumente und technischen Systeme überführt.

Mit den neuen Risikoabwägungen werden auch bereits bestehende Regelungen ergänzt. So hat eine von DFG und Leopoldina im Jahr 2015 eingerichtete wissenschaftliche Kommission Empfehlungen in Bezug auf sicherheitsrelevante Forschung und ihre Herausforderungen (Dual Use) veröffentlicht und darin auch die internationale Dimension adressiert. Diese wurden zuletzt im November 2022 aktualisiert. Auch die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sollen regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

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Quelle: DFG Redaktion: von Lynn Dinh, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Themen: sonstiges / Querschnittsaktivitäten Strategie und Rahmenbedingungen

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