Die neue Regelung ist im EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vorgesehen und zielt darauf ab, die Transparenz und Verantwortung dieser Plattformen und Suchmaschinen zu erhöhen. Der geplante Rechtsakt wird Bedingungen für die gemeinsame Datennutzung, die Zwecke dieser Nutzung und die notwendigen Verfahren festlegen, wobei die Rechte und Interessen aller Beteiligten sowie mögliche Beratungsmechanismen berücksichtigt werden sollen. Eine Annahme ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
Rückmeldungen zum Verordnungsentwurf können bis zum 26. November 2024 eingereicht werden und werden auf der entsprechenden Konsultationswebsite veröffentlicht.
Des Weiteren organisiert die EU-Kommission am 19. November 2024 (10:00-11:30 Uhr) ein Webinar für Forschende zu möglichen Auswirkungen der delegierten Verordnung auf ihre jeweiligen Wissenschaftsbereiche.
Das Büro für Künstliche Intelligenz (European AI Office) bei der EU-Kommission hat zudem eine Konsultation zu den künftigen Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen, eingeleitet. Beiträge hierzu können bis zum 11. Dezember 2024 eingereicht werden.
Zum Nachlesen
- Die Europäische Kommission: Delegated Regulation on data access provided for in the Digital Services Act