Staatspräsident François Hollande hat am 1. Oktober 2015 anlässlich des 60-jährigen Bestehens des französischen Studentenwerks CROUS (Centres régionaux des œuvres universitaires et scolaires) und in Anwesenheit der Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem sowie des Staatssekretärs für Hochschulbildung und Forschung Thierry Mandon den Nationalen Plan für studentisches Leben (Plan national de vie étudiante, PNVE) vorgestellt. Mit den Maßnahmen verfolgt die französische Regierung das Ziel, Studierenden den Verwaltungsaufwand sowie den Zugang zu ihren Rechten zu erleichtern, ihre Studien- und Lebensbedingungen zu verbessern, die Campus zu beleben und ehrenamtliches Engagement aufzuwerten.
Die Vorschläge betreffen unter anderem die Erhöhung der Studentischen Hilfskraftstellen (Verdopplung bis zum Wintersemester 2016/17), die Verlängerung der Bibliotheksöffnungszeiten sowie die Einrichtung einer zentralen Internetseite für alle studentischen Belange (etudiant.gouv.fr). Weiterhin soll die Gesundheit der Studierenden gefördert werden. Geplant sind daher zum Beispiel die Erhöhung der Zahl der universitären Gesundheitszentren von 20 auf 30 bis 2017, die Verbesserung der Vorsorgeangebote und der Ausbau der psychosozialen Beratung.
Um Studierenden ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ zu erleichtern, will Frankreich sich dafür einsetzen, eine europäische Studierendenkarte ins Leben zu rufen. Ein Prototyp soll zusammen mit interessierten Staaten zum Wintersemester 2016/17 geschaffen werden.
Weiterhin sollen insbesondere folgende drei Maßnahmen ausländischen Studierenden den Aufenthalt in Frankreich erleichtern:
- Bis zum Wintersemester 2016/2017 soll es landesweit in den Departements zentrale Anlaufstellen (guichets uniques) für ausländische Studierende geben. Dort können alle administrativen Prozeduren (Versicherung, Wohngeld, Kontoeröffnung, Semesterticket …) zusammen erledigt werden. Dies entspricht einer Empfehlung der Nationalen Strategie für Hochschulbildung StraNES. Zum Wintersemester 2014/2015 hatten 24 Hochschulstandorte begonnen, zentrale Anlaufstellen einzurichten.
- Das Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende soll weiter vereinfacht werden. Das Parlament diskutiert im Moment einen Gesetzentwurf zu den Rechten von Ausländern in Frankreich. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass auch Bachelor-Studierende eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer ihres Studiums erhalten sollen (bisher nur Master und Doktoranden) und es nach dem Studium möglich ist, weitere zwölf Monate für den Berufseinstieg in Frankreich zu bleiben. Visa-Anträge von Studierenden sollen schneller bearbeitet und nur noch mit Begründung abgewiesen werden können.
- Beschleunigung der Immatrikulation ausländischer Studierender, um sich zügiger krankenversichern zu können sowie eine verbesserte Kommunikation über die Versicherungsstandards für Studierende durch Campus France.
Einige Maßnahmen des PNVE wie zum Beispiel das Gap-Year wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt angekündigt oder umgesetzt. Für die Umsetzung des Plans sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.