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Horizont Europa: Übergangsregelung zur Beteiligung Südkoreas in Kraft getreten

Berichterstattung weltweit

Seit dem 1. Januar 2025 können sich Forschende an südkoreanischen Forschungseinrichtungen unter den gleichen Bedingungen wie Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten an Ausschreibungen des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa beteiligen. Bis zur Ratifizierung des Assoziierungsabkommens erfolgt die Teilnahme über eine Übergangsregelung.

Bereits im März 2024 schlossen die EU und Südkorea die Verhandlungen über eine Assoziierung zu Horizont Europa ab. Dabei wurde vereinbart, dass sich Forschende und Organisationen in Südkorea unter den gleichen Bedingungen wie Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten an Ausschreibungen in der zweiten Säule von Horizont Europa beteiligen können. Säule II ist mit einem Budget von 53,5 Milliarden EUR der größte kooperative Teil des Programms und fokussiert in erster Linie auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Energie, digitale Wirtschaft und Gesundheit.

Noch steht die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens aus. Diese soll im Laufe des Jahres erfolgen, wenn alle erforderlichen Ratifizierungsverfahren auf beiden Seiten abgeschlossen sind. Um die Teilnahme zum Jahresbeginn 2025 zu ermöglichen, trat zunächst eine Übergangsregelung bis zum formellen Abschluss der Assoziierung in Kraft.

Die Assoziierung mit Horizont Europa ist die engste Form der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land. Traditionell wurde diese Form der Zusammenarbeit Ländern in geografischer Nähe zur EU angeboten. Unter Horizont Europa wurde die internationale Ausrichtung des Förderprogramms erweitert und gleichgesinnten Ländern mit einem starken Wissenschafts-, Innovations- und Technologieprofil eine Beteiligung ermöglicht.

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Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Republik Korea (Südkorea) EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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