Die Fördermaßnahme hat folgende übergeordnete Ziele, die auch als Grundlage für eine spätere Erfolgskontrolle dienen können:
- Ressourcenschonende Effizienzsteigerung der Bewirtschaftung von Land, u. a. durch die Verifizierung entwickelter Bewirtschaftungsformen sowie durch die Stärkung und Nutzbarmachung von digitalen und technologiebasierten Methoden (inklusive entsprechender Schulungen, Fortbildung)
- Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten für eine vorausschauende Planung der Landnutzung sowie zur Stärkung des Informations- und Wissensaustauschs zwischen den verschiedenen Governance-Ebenen (Landnutzende1, NGOs, Beratungsstellen, Verwaltung, Politik)
- Beispielhafte Umsetzung der partizipativ entwickelten Maßnahmen und Instrumente sowie Transfer der Erkenntnisse in den Kapazitätsaufbau der Partnerländer (Multiplikatorwirkung, Joint Ownership of Know-How)
Antragstellende müssen folgende Einzelthemen bearbeiten, wobei eine zu begründende Schwerpunktsetzung (und eine entsprechende Wichtung des Budgets) vorgenommen werden kann:
- Handlungsfeld 1: Digitalisierung
- Handlungsfeld 2: Stärkung von Governance durch eine nachhaltige Entwicklung
Ebenfalls gefördert wird ein Begleitvorhaben mit dem Ziel, die Umsetzungs- und Transformationsperspektive der gesamten Fördermaßnahme und seiner Handlungsfelder zu beschleunigen. Wesentliche Arbeitsschwerpunkte und Strukturelemente des Begleitprozesses sind die Koordination und die Organisation übergeordneter Begleitaktivitäten unter dem Dach der Fördermaßnahme.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, beauftragt. Für das Begleitvorhaben ist das Antragsverfahren einstufig angelegt; die Projektantragsfrist für das Begleitvorhaben endet am 13. August 2021. Für die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. Juni 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen.